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er abzufassen. Ferner gab er den Monaten, für welche bei den 
Franken bis dahin teils lateinische, teils deutsche Namen im 
Gebrauch gewesen waren, Benennungen aus seiner eigenen 
Sprache. Und zwar nannte er von den Monaten den Januar 
Wintarmanoth, den Februar Hornung, den März Lentzin- 
manoth, den April Ostarnmnoth, den Mai Winnemanoth, den 
Juni Brachmanoth, den Juli Heuvimanoth, den August Aran- 
manoth, den September Witumauoth, den Oktober Windume- 
manoth, den November Herbistmanoth, den Dezember Heilag- 
manoth. Ebenso gab er den zwölf Winden deutsche Namen, 
während man vorher kaum für vier Winde besondere Be¬ 
nennungen hatte. 
k) Die Verordnung Karls des Großen für die königlichen 
Güter. 
(Das Kapitular von 812.) 
2Bir wünschen, daß unsere Landgüter, die wir zur Be¬ 
sorgung unserer Wirtschaft eingerichtet haben, nur uns allein 
dienen und nicht anderen Leuten; daß unser Gesinde gut unter¬ 
halten werde und durch niemand ins Elend gerate; daß unsere 
Amtleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem Dienste 
zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfällen, noch 
sie andere Arbeiten zu vollbringen zwingen; daß sie keine Ge¬ 
schenke von ihnen annehmen, kein Pferd, keinen Ochsen, keine 
Kuh, kein Schwein, kein Schaf, kein Ferkel, kein Lamm noch 
sonst etwas außer Getränk, Hülsenfrüchten, Obst, Hühnern und 
Eiern. 
Wenn unsere Amtleute Arbeiten für uns zu verrichten haben, 
säen, ackern, ernten, Heu machen oder Wein lesen, so soll ein 
jeder während der Arbeit an jedem Orte achthaben und dafür 
sorgen, daß alles gut und vollständig gemacht werde. Ist jedoch 
der Beamte außer Landes, oder kann er sonst an den Ort nicht 
kommen, so soll er einen treuen Mann aus unserm Gesinde 
auslesen oder einen anderen wohlerfahrenen Mann und ihm 
die Fürsorge für unsere Sachen anvertrauen. 
Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge übernehmen, 
die in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein 
selbst in gute Gesäße tun und sorgfältig darauf achten, daß er 
in keinerlei Weise Schaden leide. Auch sollen sie von anderen 
Leuten Wein kaufen, um damit die königlichen Pfalzen zn ver¬ 
sorgen. Von unseren Weinbergen sollen sie uns für unsere
	        
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