Object: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

Veranii - 
Veranii (Verannii), 1) ein Freund des Dich¬ 
ters Catull, versuchte sein Glück in Hispanien, 
kam aber ohne Gewinn nach Rom zurück. Catull. 
9. 28. — 2) C. 93er., Legat unter Germanicus, 
verfolgte nach dessen' Tode den Gegner desselben, 
Piso, und erlangte dessen Bestrafung, im I. 20 
n. C. Tac. ann. 2, 56. 3, 10. 19. — 3) Q. 
2$er., im I. 49 n. C. Consul, befehligte im Jahre 
58 unter der Regierung Nero's in Britannien, 
wo er 59 starb. Tac. ann. 14, 29. 
Yerbäiius lacus, Ov^gßavog iLfivrj, See im 
transpadanischen Gallien, vom Ticinus durch¬ 
flossen, 7 Meilen lang (nach Strabon übertrieben 
10 M.); j. Lago Maggiore. Strab. 2, 209. 
Yerbena (statt herbena), heiliges Kraut, das 
auf Autorisation des höchsten Magistrats von den 
Fetialen anf dem Capitol (der' Arx) mit der 
Erde, in der es gewachsen, genommen und dem 
Sprecher der Fetialen, wenn er ging, von einem 
fremden Volke Genugthuung zu fordern, von 
einem aus dem Collegium, dem verbenarius, vor¬ 
getragen wnrde. Es hieß auch sagmen (sacer, 
das Heiligende). Liv. l, 24. Auch ein jeder 
Zweig von heiligen Bäumen, der zu heiligem 
Gebrauche diente, von der Myrte, Olive, dem 
Lorbeer, Rosmarin, hieß verbena; er wurde ge¬ 
tragen von Gesandten, Schutzflehenden, zu Opfern 
verwandt, zur Bekränzung von Altären, Opfer¬ 
thieren, Götterbildern bei Lectisternien u. s. w. 
Wenn ein Thier so verwendete Kräuter fraß, 
mußte es zur Sühne geopfert werden. 
Yerbera. Die körperliche Züchtigung wurde 
vollstreckt mit dem Stock, fustis (davon fusti- 
gatio), mit Ruthen, virgae, welche nur die Vic¬ 
toren handhabten, mit der Geißel oder Knute, 
flagellum, lora, auch habenae, eigentlich Zügel¬ 
riemen. Die Verführer vestalischer Jungsrauen 
wurden more maioruin bis zu Tode gegeißelt, 
auch die Soldaten wegen mancher Vergehen (dies 
hieß fustuarium), s. Disciplina militaris, 
10. Ferner wurden alle Verurteilten vor der 
Hinrichtung gegeißelt; auch bei der Tortur fehlten 
verbera nicht. Als eigentliche körperliche Züch¬ 
tigung, fustium castigatio oder admonitio, coer- 
citio corporis, kam die Prügelstrafe unter den 
Königen unb den Confnln vor, bis die lex Por¬ 
cia und bie lex Sempronia diese Strafe von 
beit Bürger» ganz entfernte. Sklaven, Pere- 
grinen unb personae humiles bürsten aber noch 
in ber alten Weife gezüchtigt werben, bie Freien 
fustibus, bie Sklaven flagellis, nämlich wegen 
grober Injurien, Branbstiftung, Diebstahl, Frech¬ 
heit gegen bie Magistrate u. s. w. Bei bett 
Christenverfolgungen würben bie plumbatae (Keu¬ 
len mit Bleikugeln) gebraucht. — Die häusliche 
Züchtigung ber Kinber unb Sklaven Hing natür¬ 
lich ganz von bent pater familias ab, unb er 
konnte ohne Unterschieb flagella ober virgae be¬ 
nutzen. In bett Schulen waren fernlae üblich. 
Yerbigeims pagus s. Helvetii. 
Yercellae, OvtQHelXcu, Hauptstabt- der Sibici 
im transpabanischen Gallien, später befestigtes 
unb bebetttenbes römisches Municipium, bekannt 
burch bie Cimbernschlacht, 101 v. C. Sie bitbete 
den Vereinigungspunkt einer von Mebiolanum 
fotnmenben otraße mit ber von Ticiuum (j. Pä¬ 
dia) nach Augusta Prätoria (j. Aosta) führenben. 
- Vergilii. 1219 
Noch j. Vercelli. Cic. ad fam. 11, 19. Tac. 
hist. 1, 70. Strab. 5, 218. Flut. Mar. 25. 
Yercingetörix, ein angesehener Gallier- aus 
betn Volke ber Artierner, führte, von bett Galliern 
zum Fürsten erwählt, ben Krieg gegen Cäsar, 
welchem er muthigert unb ehrenvollen Wiberstaub 
leistete; aber enblich unterlag er ber römischen 
Kriegskunst unb bem Glücke Cäsar's, ber ihn 
später im Triumphe ausführte unb bann hin¬ 
richten ließ. Bio Cass. 40, 41. 43, 19. Caes. 
b. (,. 7, 4ff. 
Yergiliae s. Pleiades. 
Yergilii ober Yirgilii, 1) M. Verg., im I. 
87 v. C. Vvlkstribun, verklagte ben Cornelius 
Sulla. Cic. Brut. 48, 179. — 2) C. Verg., 
verwaltete im I. 61 als Proprätor ©teilten unb 
behielt es auch bis zum I. 58, als Cicero in 
bie Verbannung ging. Mit großem Muthe ver- 
theibigte er Thapsus in Afrika gegen Cäsar im 
I. 46 {Caes. b. Afr. 28. 86., vgl. Cic. ad Qu. 
fr. 1, 2, 2.). — 3) P. Verg. Maro, ber be¬ 
rühmte Dichter, würbe ben 15. October 70 v. C. 
in Anbes, einem Dorfe in ber Nähe von Man¬ 
tua, wo sein Vater ein kleines Lanbgut besaß, 
geboren unb erhielt seine erste Bilbung itt dem 
benachbarten Cremona. Nachbetn er im 16. Le¬ 
bensjahre nach römischer Sitte bie männliche 
Toga angelegt hatte, besuchte er bie Schulen 
in Mailanb; barans ging er nach Neapel, wo 
er ben Unterricht bes griechischen Dichters unb 
Grammatikers Parthenios genoß, unb nach Rom, 
wo er ben epikureischen Philosophen Siron hörte. 
Von ba kehrte er in seine Heimath zurück und 
ergab sich in ländlicher Abgeschiedenheit dem Stu¬ 
dium der griechischen Dichter. Hier wurde er 
mit Asinius Pollio, ber bamals als Legat bes 
Antonius bas transpabanische Gallien verwaltete 
unb, selbst als Rebner, Geschichtschreiber unb 
Dichter ausgezeichnet, ein lebenbiges Interesse 
für bie Literatur hatte, bekannt unb befreunbet. 
Balb jeboch störten bie Kriegsereignisse ihn in 
seiner behaglichen Ruhe. Octavian hatte es über¬ 
nommen, bie Veteranen nach ber Schlacht bei 
Philippi burch Anweisung von Länbereien in 
Italien zu belohnen. Unter ben Stäbten, bereit 
Gebiet für biefen Zweck bestimmt würbe, war 
auch Cremona, unb ba bie ©otbateu sich häufig 
willkürliche Uebergriffe in bie angrenzenben Mar¬ 
ken erlaubten, würbe auch bie Heimath V.'s 
ernstlich bebroht (Ecl. 9.), zumal als sein Be¬ 
schützer Asinius Pollio anfangs burch den peru¬ 
anischen Krieg, dann durch weitere Kriegszüge 
in Jllyrien aus der Provinz abberufen würbe, 
unb Alfenus Varus an seine Stelle trat. Zwei¬ 
mal begab sich V. nach Rom, unb mit Mühe er¬ 
langte er auf Mäcenas' Empfehlung durch Octa- 
viattus' Zusage {Ecl. 1, 42.) bett sicheren Besitz 
seines Lanbgutes, ober wol vielmehr Entschä- 
bigung, etwa burch ein Lanbgut in Campanien 
{Gell. 6, 20, 1.). Inzwischen hatten biese Ver¬ 
hältnisse bie Ausmerksamkeit ber einflußreichsten 
Männer bes Staats auf ben jungen Dichter ge¬ 
lenkt unb ihn itt mannigfache Berührung mit 
bettfelben gebracht. In biese Zeit (43—37) fällt 
außer ben ersten poetischen Versuchen, bie uns 
nicht mehr erhalten sind, bie Abfassung ber 10 
Eklogen ober Bukolika. Nach bem Muster ber 
Jbyllen Theokrils {Ecl. 6, 1.) fchilbert V. barin
	        
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