Full text: Der Abt von Amelunxborn (Bd. 1)

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mation eingeführt, gemäß dem damals geltenden Grund¬ 
sätze: „Cuius regio, eins religio.“ *) Die Bewohner 
des Landes ließen sich diese Maßregel wohl gefallen; 
denn im Herzen waren sie schon lange der neuen Lehre 
zugethan, und nur die Furcht vor dem finsteren Herzog 
hatte sie abgehalten, auch öffentlich zu bekennen, was sie 
längst glaubten. Die siegreichen Verbündeten verwalteten 
nunmehr gemeinsam das Land, das unter der feindlichen 
Besetzung einer größeren Ruhe genoß, als unter der 
Herrschaft des eigenen Landesfürsten. 
Als Herzog Heinrich erfuhr, was in seinem Erblande 
vorgefallen war, verließ er Landshut, um sich anderweitig 
nach Hilfe umzusehen. Kaiser Karl V., an den er sich 
zunächst wandte, konnte ihm nichts geben als Vertröstungen 
auf die Zukunft. Dieser hatte soeben sein bestes Heer 
eigensinnig vor Algier geopfert, und schon drohte ihm 
ein neuer, mächtiger Feind, König Franz I. von Frank¬ 
reich, dessen er sich mit Gewalt erwehren mußte. Jetzt 
wandte sich Herzog Heinrich an diesen, den französischen 
König, und Franz war bereit, den Vasallen seines Tod¬ 
feindes, wenn auch nicht mit Truppen, so doch mit Geld 
zu unterstützen, was zu jener Zeit, als alle Heere aus 
Söldnertruppen bestanden, ungefähr gleichbedeutend war. 
Heinrich scheute sich nicht, die französische Hilfe anzu¬ 
rufen und anzunehmen, so sehr hatten Haß und Leiden¬ 
schaft sein Rechtsbewußtsein und seine Vaterlandsliebe 
getrübt. Es gelang ihm nun bald, ein stattliches Heer 
zu werben, mit dem er in sein Land einrückte. Hier ge¬ 
sellte sich auch Quitzow wieder zu ihm, und ben beiden kriegs¬ 
kundigen Führern war es leicht, bas Laub, aus bem bie 
Heere ber Verbünbeten bereits wieber zurückgezogen waren, 
wieber zu gewinnen. Nur bie beibeu «Stabte Braun¬ 
schweig und Wolfenbüttel hielten sich, erstere durch die 
Mannhaftigkeit ihrer Bürger, letztere durch die ritterliche 
Tapferkeit des sächsischen Obersten Bernhard von Mita, 
dem die Verwaltung des Landes übertragen worden war. 
*) „Wessen die Herrschaft ist, dem gehört auch die Religion."
	        
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