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mation eingeführt, gemäß dem damals geltenden Grund¬
sätze: „Cuius regio, eins religio.“ *) Die Bewohner
des Landes ließen sich diese Maßregel wohl gefallen;
denn im Herzen waren sie schon lange der neuen Lehre
zugethan, und nur die Furcht vor dem finsteren Herzog
hatte sie abgehalten, auch öffentlich zu bekennen, was sie
längst glaubten. Die siegreichen Verbündeten verwalteten
nunmehr gemeinsam das Land, das unter der feindlichen
Besetzung einer größeren Ruhe genoß, als unter der
Herrschaft des eigenen Landesfürsten.
Als Herzog Heinrich erfuhr, was in seinem Erblande
vorgefallen war, verließ er Landshut, um sich anderweitig
nach Hilfe umzusehen. Kaiser Karl V., an den er sich
zunächst wandte, konnte ihm nichts geben als Vertröstungen
auf die Zukunft. Dieser hatte soeben sein bestes Heer
eigensinnig vor Algier geopfert, und schon drohte ihm
ein neuer, mächtiger Feind, König Franz I. von Frank¬
reich, dessen er sich mit Gewalt erwehren mußte. Jetzt
wandte sich Herzog Heinrich an diesen, den französischen
König, und Franz war bereit, den Vasallen seines Tod¬
feindes, wenn auch nicht mit Truppen, so doch mit Geld
zu unterstützen, was zu jener Zeit, als alle Heere aus
Söldnertruppen bestanden, ungefähr gleichbedeutend war.
Heinrich scheute sich nicht, die französische Hilfe anzu¬
rufen und anzunehmen, so sehr hatten Haß und Leiden¬
schaft sein Rechtsbewußtsein und seine Vaterlandsliebe
getrübt. Es gelang ihm nun bald, ein stattliches Heer
zu werben, mit dem er in sein Land einrückte. Hier ge¬
sellte sich auch Quitzow wieder zu ihm, und ben beiden kriegs¬
kundigen Führern war es leicht, bas Laub, aus bem bie
Heere ber Verbünbeten bereits wieber zurückgezogen waren,
wieber zu gewinnen. Nur bie beibeu «Stabte Braun¬
schweig und Wolfenbüttel hielten sich, erstere durch die
Mannhaftigkeit ihrer Bürger, letztere durch die ritterliche
Tapferkeit des sächsischen Obersten Bernhard von Mita,
dem die Verwaltung des Landes übertragen worden war.
*) „Wessen die Herrschaft ist, dem gehört auch die Religion."