Full text: Leitfaden der griechischen und römischen Altertümer

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Griechenland. 
Landes in sklavischer Abhängigkeit hielt. Von beit gekauften Sklaven ab¬ 
gesehen, bildeten den untersten Stand die Heloten die als Leib¬ 
eigene des Staates, nicht des einzelnen Grundbesitzers, für die Nachkommen 
der Eroberer das Land zu bebauen hatten. Im Kriege dienten sie als 
Leichtbewaffnete, uud Tapferkeit im Felde bot die eiuzige Möglichkeit, die 
Freilassung, die nur die Behörde gewähren konnte, zu erringen. Die Frei¬ 
gelassenen hießen Neodamoden (veoSa^woei;). Der Druck, unter dem die 
Heloten lebten, erweckte stete Neigung zu Ausständen. Um jeden Keim eines 
solchen zu ersticken, wurden die jungen Spartaner, sobald sie wehrpflichtig 
geworden waren, zu geheimen Streifzügen (xpoirceia) durch das Land ge¬ 
schickt, mit dem Aufträge, dem Treiben der Heloten nachzuspüren und jedeu 
Verdächtigen ohne weiteres zu töten. 
Besser gestellt als die Landbevölkerung waren die Periöken (Trspi'oixoi), 
die Bewohner der Städte. Sie hatten zwar ebenfalls keine politischen Rechte 
und konnten von den Behörden ohne gerichtliches Verfahren sogar mit dem 
Tode bestraft werden, aber sie waren persönlich srei. Da die Spartiaten 
jede Erwerbsthätigkeit verschmähten, blieben Handel und Gewerbe ihnen 
überlassen. Kriegsdienste leisteten sie als Schwerbewaffnete. 
Spartiaten (IrapuaTai) hießen die Abkömmlinge der dorischen Ein¬ 
wanderer. An diese war das eroberte Land in 6000 Ackerlosen (xX5jpoi) 
gleichen Ertrages ausgeteilt, zu denctt später noch 3000 hinzukamen. Die 
Güter vererbten sich in der Familie fort, durften aber nicht verkauft werden 
und fielen beim Erlöschen einer Linie an den Staat. Die Bürgerschaft 
teilte sich in die drei alten dorischen Phylen (' YXXeTc, Au^avsc, IlaficpuXoi), 
die in allen dorischen Staaten sich finden, und in 27 Geschlechtsverbünde 
(öpa-ptai). Die Spartiaten allein übten politische Rechte, doch hing der 
Besitz derselben nicht nur von der vollbürtigen Herkunft, sondern auch davon 
ab, ob der Sohn spartanischer Eltern auch nach den Gesetzen Lykurgs er¬ 
zogen war und seine Lebensweise nach ihnen regelte. 
2. Verfassung. 
Zwei Könige, je einer aus den beiden Linien der Herakliden, den 
Agiaden (’A^iaoat) und Eurypontiden (EupuTrtovzfSai), bekleideten in Sparta 
gleichzeitig die höchste Würde. Sie war erblich uach dem Rechte der Erst¬ 
geburt, doch hatte der erste im Purpur geborene Sohn vor den älteren 
Brüdern deu Vorrang. Die herkömmlichen Ehren waren den Königen ge¬ 
blieben, und ihre Person war geheiligt, sie erhielten beim Mahle, von der 
Kriegsbeute und von jedem Opser einen Ehrenanteil und uon den Periöken 
noch eine besondere Abgabe. Dagegen war ihre Macht bedeutend ge¬ 
schmälert. Die priesterliche Stellung als Vertreter des Staates den Göttern 
gegenüber behielten sie, und ebenso übernahm jedesmal einer von ihnen den 
Oberbesehl im Kriege, doch hatten sie hier jede Maßregel zu verantworten. 
Das Richteramt war ihnen völlig genommen.
	        
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