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der Herrenstraße noch Mauern von der alten Festung. Die Stadt 
reichte also in ältester Zeit vom Martinstor bis in die Nähe der Ring- 
nnd Kasernenstraße und vom Rottecksplatz nicht ganz bis an den Fuß des 
Schloßberges, auf dessen Südwestabfall an der Burghalde der Herzog und 
seine Nachkommen sich ein prächtiges Schloß bauten, das als eines der 
schönsten in deutschen Landen galt. 
Mächtige Tore an den vier wichtigsten Eingängen der Stadt, das 
Schwaben-, Martins-, Lehenertor (in der Bertholdstraße bei der Möbel* 
Handlung Fenninger) und das Christophelstor herwärts des Siegesdenkmals 
verwehrten den Eintritt in die Stadt. 
Der innere Stadtplan des alten Freiburg war derselbe, deu die 
Herzoge später auch bei der Gründung von Freiburg im i^chtland und 
Bern zu Grunde gelegt haben, und hat sich bis heute nur wenig geändert. 
Zwei Hauptstraßen, die Große Gasse (jetzt Kaiserstraße) vom Christophels- 
bis zum Martinstor und die Salz- und Bertholdstraße vom Schwaben- bis 
zum Lehenertor kreuzten sich rechtwinklig und bildeten vier rechteckige 
Felder, die wieder durch Nebenstraßen, die parallel zu den beiden Hcinpt- 
straßenzügen laufen, in kleinere Häuserviertel zerlegt werden. Die Kirche 
mit dem Kirchhof und das Rathaus liegen in zwei verschiedenen Feldern 
abseits der Hauptstraße, die damals in ihrer ganzen Länge als Markt¬ 
platz diente. 
Die Verfassung der neuen Stadt paßte anfs glücklichste zu ihrem 
schönen Namen Freiburg. 
Wer Jahr und Tag in der Stadt wohnte, sollte fortab frei sein, 
auch wenn er vorher als Unfreier einem Herrn gehört hatte. Auch in 
andern Städten wurde dieser Grundsatz bald angenommen. So war es 
kein Wunder, daß die unfreien Bauern in großer Zahl nach den Städten 
flüchteten und daß deshalb die Gutsherren und Städter jahrhundertelang 
wegen der Flüchtlinge miteinander in Streit lagen. 
Völlige Gleichheit herrschte aber auch in der Stadt nicht, wenn es 
auch keine Unfreien oder Leibeigenen mehr darin geben sollte. Nicht jeder 
Einwohner war Bürger. Vielmehr bildeten diese einen besonderen Stand. 
Für die Bürger hatte Herzog Konrad neue Verhältnisse geschaffen, wie sie 
damals noch keiner Stadt zuteil geworden waren. Bisher hatten nämlich 
die Stadtherrn den Vorsteher der Stadt, den Schultheißen, ernannt. 
In Freiburg aber sollte die Bürgerschaft den Schultheißen selbst wählen 
dürfen. Ebenso sollte es mit der Wahl des Pfarrers und des Sigristen 
und Lehrers gehalten werben. Unb bamit bie Bürgerschaft nur sich 
selbst regiere unb keinen Zwang von Seiten bes Stabtherrn befürchte, 
verbot ber Herzog noch überbies seinen eigenen Dienstmannen unb sogar 
den Rittern, sich gegen den Willen der Bürger innerhalb der städtischen 
Mauern niederzulassen, denn die Stadt sollte völlig selbständig dastehen 
unb nur bem eigenen Stabtgericht unterworfen fein. Diese herzog¬ 
lichen Dienstleute wohnten beshalb vor bem Schwabentor unterhalb ber 
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