Object: Mathematische Erdkunde, Allgemeine Erdkunde, Kartographie

259 V. Geographie der Lebewesen. § 58 
Z. Nach dem Kulturniveau unterscheidet man vier Kulturgruppen: 
a) Unstete oder Sammelvölker, die phne bestimmten Bodenbesitz uud ohne Haustiere 
von dem leben, was sie gerade finden (Australier, Buschmänner, Feuerländer). 
d) Naturvölker (Indianer, Eskimo, die Völker Nordasiens). Sie sind entweder a) Jäger- 
und Fischervölker oder b) Viehzüchter, die wegen der Weideplätze in der Regel wandern (No¬ 
maden). Den Pflug kennen sie meist noch nicht, wohl aber treiben manche Hackbau (z. B. in 
Südafrika). 
<;) Völker mit Halbkultur (z. B. die Türken, Perser, die Hauptmasse der Russen). Sie 
sind seßhaft, treiben Ackerbau mittels Pflug, haben auch Gewerbe uud Handel, zum Teil auch 
Wissenschaft und Kunst auf eine gewisse Höhe gebracht, sind aber, an den Vollknlturvölkern ge« 
messen, rückständig. Es gehören hierher auch die Völker, die eiust auf allen Gebieten voran 
waren, dann aber, infolge absichtlichen Abschlusses vou der Mitwelt, in ihrer Kultur erstarrten 
und einseitig wurden (Chinesen). 
d) Völker mit Vollkultur, also die, die auf der Höhe der Kultur ihrer Zeit stehen 
(West- und Mitteleuropa, die Vereiuigteu Staaten, die Südspitze Afrikas, die Südostecke Austra¬ 
liens, also lauter Gebiete der gemäßigten Zonen).. 
4. Nach der Staatenbildung sind zu unterscheiden: a) die gesetzlose Despotie (Mongolen, 
Neger), b) die unumschränkte Monarchie, c) die konstitutionelle Monarchie und die 
Republik. (Die unterscheidenden Merkmale dieser Staatsformen angeben!)
	        
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