b...! h;. 5.50
quellen gewährleistet sei. Noch weniger der Rechtfertigung als der
Talmud bedürften die Bücher kabbalistischen Inhalts, da sie die Päpste
als dem christlichen Glauben förderlich erkannt und ihre Übersetzung ins
Lateinische begfinstigt hätten. Ihnen ferner die Kommentare zu den
Büchern der heiligen Schrift zu nehmen, wäre überaus töricht, da sie
die besten Vorarbeiten für die christlichen Ausleger seien. Was endlich
ihre Gebet- und Predigtbücher angehe, so gebe es keinerlei Rechtsgrund,
sie ihnen zu entreißen, weil ihnen von den Kaisern freie Religionsübung
zugesichert sei. Das Gutachten rief bei den Dominikanern und ihren
Anhängern eine ungeheure Erbitterung hervor, und jahrelang erregte
der Streit in Deutschland heftig die Gemüter. Er endete schließlich
mit dem Siege der Aufklärung, indem der bildungsfreundliche Papst Leo X.
aus dem Hause der Mediceer den Talmud in Italien zu drucken er-
erlaubie. Diese erfreuliche Tatsache war das einzige Ergebnis des.
Kampfes, welches unmittelbar in das Leben der Juden eingriff. Sonst.
wurde der ganze Streit um ihre heiligen Bücher über ihre Köpfe hin-
weg geführt.
Verfolgungen in Süd- und Mittel-Deutschland und in der Mark
Brandenburg. Die Liebe zu ihren Schriften hat übrigens die allgemeine Ge-
sinnung gegen sie nicht im mindesten geändert. Sie blieben viclmehr während
des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts überall sowohl in den
katholischen als in den protestantischen Ländern der Willkür der Fürsten
und Reichsstädte ausgeseßt. Der ritterliche Kaiser Maximilian war
troß seines geraden und gerechten Sinnes nicht im stande, die Be-
drückten überall nach Gebühr zu schütten, und konnte es nicht hindern,
daß sie immer wieder bald hier, bald dori den schrecklichen Anklagen
des Chrisstenmordes, der Gotteslästerung und Hostienschändung zum
Opfer fielen. Große Gemeinden, wie die von Magdeburg (1492),
Ulm (1498), Nördlingen (1506) und Regensburg (1519), wurden
damals wegen solcher gehässiger Beschuldiqungen ausgetrieben. Entsetz-
licheres litten die Juden in der Mark Brandenburg, woselbst der
fanatische Kurfürst Joachim I. im Jahre 1510 achtunddreißig Unschuldige
foltern und verbrenuen ließ, weil sie bezichtigt waren, eine Hostie ge-
stohlen und geschändet zu haben. Vergeblich trat bei diesem travrigen
Vorgang ihr einziger Beschüßer und Verteidiger für sie ein.
Der große ,„Fürsprech‘’ Josel von Rosheim. Der gelehrte R. Josel
ben Gerson Loans aus Rosheim im Elsaß, welchen die Juden unter
der Bezeichnung R. Joselmann von Rosheim als ihren „großen
Fürsprech“ schlechthin rühmten, galt mit obrigkeitlicher Zustimmung wohl
ein halbes Jahrhundert hindurch als ihr Befehlshaber, Vogt und
Anwalt und vertrat ihre Angelegenheiten, wann und wo immer es not
tat, im kaiserlichen Hoflager nnd auf den Reichstagen mit gewandter
Beredsamkeit, mit warmem Herzen und reich gefüllter Hand. Nach