Full text: Vom Regierungsantritt Friedrichs des Großen bis zum Wiedererstehen des Deutschen Reiches (Bd. 8)

Friedrich Wilhelm IV.; — die Revolutionsjahre 1848 und 1849. 71 
18 Friedrich Wilhelm IV.; — die Revolutionsjahre 
1848 und 1849. 
Wolfa. Menzel. Geschichte der letzten 40 Jahre; — ©• Freytag, Karl 
a Mathy. 
Friedrich WilhelmsIV. Regierungsantritt Im 
Jahre 1840, am 7. Juni, starb König Friedrich Wilhelm III. von 
Preußen und folgte ihm sein Sohn Friedrich Wilhelm IV. 
War der Vater ernst, einsilbig, mürrisch gewesen, so strahlte da¬ 
gegen der Sohn von Geist, Beredsamkeit und Heiterkeit, und weckte 
bei jedermann die Erwartung großer Änderungen im bisherigen 
preußischen Systeme. Der neue Preußenkönig bewahrte den pa¬ 
triotischen Erinnerungen des Jahres 1813 warme Sympathien. 
Er ließ alle noch verhafteten sog. Demagogen der dreißiger 
Jahre frei. Er berief sogleich Boyen und den alten Arndt in die 
Ämter zurück, die ihnen seit den Karlsbader Beschlüssen genommen 
waren. Mit seinem persönlichen Freunde, dem Herrn von Radowitz, 
war er schon als Kronprinz über manche Wünsche, eme bessere 
Einigung des deutschen Bundes betreffend, einverstanden. — Der 
König reiste nach Königsberg, um sich hier, in der Wiege der 
preußischen Souveränität, nach alter Sitte huldigen zu lasM. 
Drei Tage vor der Huldigung überreichten ihm die ostpreußischen 
Provinzialstände unter Vorantritt des Oberpräsidenten von S ch o n 
eine Bitte um die Reichsverfassung. Er antwortete ablehnend, 
weil er eine Repräfentativverfassung für unzweckmäßig und gewagt 
halte und den historischen Boden der ständischen Gliederung und 
Provinzialvertretung nicht verlassen wolle. 
Der „Vereinigte Landtag". Im Spätherbst 1842 
machte der König von Preußen den ersten Versuch einer gemein¬ 
samen Sitzung sämtlicher Ausschüsse aus den Provinzialständen, 
als Vorbild eines Reichstages. Derselbe blieb aber unpopulär, 
weil der Adel darin zahlreicher vertreten war, als Bürger und 
Bauern. Desto populärer waren im folgenden Jahre die einzelnen 
Provinziallandtage, in denen immer lautere Forderungen an die 
Regierung gestellt wurden. — Immer noch von dem Prinzipe der 
ständischen Gliederung nicht lassend, glaubte der König doch dem 
Dringen nach Reichsständen in der Art nachgeben zu sollen, daß 
er, wie früher schon die Ausschüsse, so jetzt die sämtlichen Mit¬ 
glieder aller Provinzialstände zu einem „vereinigten Land¬ 
tage" nach Berlin berief, am 3. Februar 1847. Niemand 
zweifelte, daß somit die konstitutionelle Bahn betreten fei, und der 
Jubel war groß. Der Landtag wurde am 11. April in Berlin er¬ 
öffnet, und der König sagte ausdrücklich: er werde nimmermehr 
zugeben, daß sich zwischen ihn und das Land ein geschriebenes
	        
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