Der deutsche Krieg 1866. 87
Truppen, und mit Recht, so daß er das Sausen und Einschlagen
neben sich gar nicht zu merken schien, ruhig und behaglich, wie am
Kreuzberg, und fand immer wieder Bataillone, denen er danken
und guten Abend sagen mußte, bis wir denn richtig wieder ins
Feuer hineingeraten waren. Er hat aber so viel darüber hören
müssen, daß er es künftig lassen wird, und Du kannst beruhigt sein;
ich glaube auch kaum noch an eine wirkliche Schlacht.
Der Prager Fried e. Im Namen der Allerheiligsten und
Unteilbaren Dreieinigkeit! Seine Majestät der König von Preußen
und Seine Majestät der Kaiser von Österreich, beseelt von dem
Wunsche, Ihren Ländern die Wohlthaten des Friedens wieder¬
zugeben, haben beschlossen, die zu Nikolsburg am 26. Juli 1866
unterzeichneten Präliminarien in einen definitiven Friedensvertrag
umzugestalten. — Art. 4. Seine Majestät der Kaiser von Österreich
erkennt die Auflösung des bisherigen Deutschen Bundes an und
giebt Seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands
ohne Beteiligung des österreichischen Kaiserstaates. Ebenso ver¬
spricht Seine Majestät, das engere Bundesverhältnis anzuerkennen,
welches Se. Maj. der König von Preußen nördlich von der Linie
des Mains begründen wird, und erklärt Sich damit einverstanden,
daß die südlich dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen
Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem
Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden
vorbehalten bleibt und der eine internationale unabhängige Existenz
haben wird. — Art. 5. Se. Maj. der Kaiser von Österreich über¬
trägt auf Se. Maj. den König von Preußen alle Seine im Wiener
Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzog¬
tümer Holstein und Schleswig mit der Maßgabe, daß die Be¬
völkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch
freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark
vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen. —
Art. 6. Auf den Wunsch Sr. Maj. des Kaisers von Österreich er¬
klärt Se. Maj. der König von Preußen sich bereit, bei den be¬
vorstehenden Veränderungen in Deutschland den gegenwärtigen
Territorialbestand des Königreichs Sachsen in seinem bisherigen
Umfange bestehen zu lassen, indem Er Sich dagegen vorbehält, den
Beitrag Sachsens zu den Kriegskosten und die künftige Stellung
des Königreichs Sachsen innerhalb des Norddeutschen Bundes durch
einen mit Sr. Maj. dem Könige von Sachsen abzuschließenden be¬
sonderen Friedensvertrag näher zu regeln. Dagegen verspricht
Se. Maj. der Kaiser von Österreich, die von Sr. Maj. dem
Könige von Preußen in Norddeutschland herzustellenden neuen
Einrichtungen einschließlich der Territorialveränderungen an¬
zuerkennen.