Full text: Vom Regierungsantritt Friedrichs des Großen bis zum Wiedererstehen des Deutschen Reiches (Bd. 8)

Der deutsche Krieg 1866. 87 
Truppen, und mit Recht, so daß er das Sausen und Einschlagen 
neben sich gar nicht zu merken schien, ruhig und behaglich, wie am 
Kreuzberg, und fand immer wieder Bataillone, denen er danken 
und guten Abend sagen mußte, bis wir denn richtig wieder ins 
Feuer hineingeraten waren. Er hat aber so viel darüber hören 
müssen, daß er es künftig lassen wird, und Du kannst beruhigt sein; 
ich glaube auch kaum noch an eine wirkliche Schlacht. 
Der Prager Fried e. Im Namen der Allerheiligsten und 
Unteilbaren Dreieinigkeit! Seine Majestät der König von Preußen 
und Seine Majestät der Kaiser von Österreich, beseelt von dem 
Wunsche, Ihren Ländern die Wohlthaten des Friedens wieder¬ 
zugeben, haben beschlossen, die zu Nikolsburg am 26. Juli 1866 
unterzeichneten Präliminarien in einen definitiven Friedensvertrag 
umzugestalten. — Art. 4. Seine Majestät der Kaiser von Österreich 
erkennt die Auflösung des bisherigen Deutschen Bundes an und 
giebt Seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands 
ohne Beteiligung des österreichischen Kaiserstaates. Ebenso ver¬ 
spricht Seine Majestät, das engere Bundesverhältnis anzuerkennen, 
welches Se. Maj. der König von Preußen nördlich von der Linie 
des Mains begründen wird, und erklärt Sich damit einverstanden, 
daß die südlich dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen 
Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem 
Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden 
vorbehalten bleibt und der eine internationale unabhängige Existenz 
haben wird. — Art. 5. Se. Maj. der Kaiser von Österreich über¬ 
trägt auf Se. Maj. den König von Preußen alle Seine im Wiener 
Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzog¬ 
tümer Holstein und Schleswig mit der Maßgabe, daß die Be¬ 
völkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch 
freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark 
vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen. — 
Art. 6. Auf den Wunsch Sr. Maj. des Kaisers von Österreich er¬ 
klärt Se. Maj. der König von Preußen sich bereit, bei den be¬ 
vorstehenden Veränderungen in Deutschland den gegenwärtigen 
Territorialbestand des Königreichs Sachsen in seinem bisherigen 
Umfange bestehen zu lassen, indem Er Sich dagegen vorbehält, den 
Beitrag Sachsens zu den Kriegskosten und die künftige Stellung 
des Königreichs Sachsen innerhalb des Norddeutschen Bundes durch 
einen mit Sr. Maj. dem Könige von Sachsen abzuschließenden be¬ 
sonderen Friedensvertrag näher zu regeln. Dagegen verspricht 
Se. Maj. der Kaiser von Österreich, die von Sr. Maj. dem 
Könige von Preußen in Norddeutschland herzustellenden neuen 
Einrichtungen einschließlich der Territorialveränderungen an¬ 
zuerkennen.
	        
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