Full text: Vom deutschen Befreiungskrieg bis zum Tode Kaiser Wilhelm I. (Bd. 10)

Der Deutsche Krieg 1866. 37 
reichs und das Votum derjenigen Regierungen, welche ihm bei¬ 
getreten sind, bedingt ist, sieht das Königliche Kabinett den 
Bundesbruch als vollzogen an. Im Namen und auf Allerhöchsten 
Befehl Sr. Majestät des Königs, seines allergnädigsten Herrn, 
erklärt der Gesandte daher hiermit, daß Preußen den bisherigen 
Bundesvertrag für gebrochen und deshalb nicht mehr verbindlich 
ansieht, denselben vielmehr als erloschen betrachten und behandeln 
wird. Indessen will Se. Majestät der König mit dem Erlöschen 
des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen, 
auf denen der Bund anferbant gewesen, als zerstört betrachten. 
Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über 
die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen 
Nation fest und steht es als eine unabweisliche Pflicht der deutschen 
Staaten an, für die letztere den angemessenen Ausdruck zu finden. 
Die Königliche Regierung legt ihrerseits die Grundzüge einer 
neuen, den Zeitverhältnissen entsprechenden Einigung hiermit noch 
vor und erklärt sich bereit, auf den alten, durch eine solche Reform 
modifizierten Grundlagen einen neuen Bund mit denjenigen 
deutschen Regierungen zu schließen, welche ihr dazu die Hand 
reichen wollen. Der Gesandte vollzieht die Befehle seiner aller¬ 
höchsten Regierung, indem er seine bisherige Tätigkeit hiermit 
nunmehr für beendet erklärt." 
„Preußischer Staatsanzeiger", 16. Juni 1866: 
„Nachdem durch Beschluß vom 14. Juni der Bund gebrochen 
und Preußen mit Krieg bedroht worden, erheischte das Gebot 
der Selbsterhaltung, das Land gegen die Nachbarstaaten zu sichern. 
Preußen hat deshalb am 15. Juni Sachsen, Hannover und Kur¬ 
hessen ein Bündnis auf Grund unbewaffneter Neutralität an¬ 
geboten mit der Bedingung der Berufung des deutschen Par¬ 
laments behufs Sicherstellung des Friedens. Gleichzeitig hat 
Preußen jenen Staaten die Gewährleistung ihres Besitzstandes 
und ihrer Souveränität zugesagt. Die gedachten drei Staaten 
haben dieses Anerbieten abgelehnt. Da die geographische Lage 
Preußens nicht gestattet, dort offene oder verdeckte Feindschaft 
bei anderweitem Kriege zu ertragen, so haben die Königlichen 
Truppen heute morgen in allen drei Richtungen die Grenzen über¬ 
schritten, um zu verhindern, daß man uns von dort im Rücken 
angreift, während wir uns gegen Österreich verteidigen." 
Die Schlacht bei Königgrätz. 
(gnljn, Kaiser Milhelms Gedenkbuch:) 
Telegramm des Königs vom 3. Juli, nachts 11 Uhr: 
„An die Königin Angnsta. Einen vollständigen Sieg über 
die österreichische Armee, nahe an Königgrätz, zwischen der Elbe
	        
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