Der Deutsche Krieg 1866. 37
reichs und das Votum derjenigen Regierungen, welche ihm bei¬
getreten sind, bedingt ist, sieht das Königliche Kabinett den
Bundesbruch als vollzogen an. Im Namen und auf Allerhöchsten
Befehl Sr. Majestät des Königs, seines allergnädigsten Herrn,
erklärt der Gesandte daher hiermit, daß Preußen den bisherigen
Bundesvertrag für gebrochen und deshalb nicht mehr verbindlich
ansieht, denselben vielmehr als erloschen betrachten und behandeln
wird. Indessen will Se. Majestät der König mit dem Erlöschen
des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen,
auf denen der Bund anferbant gewesen, als zerstört betrachten.
Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über
die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen
Nation fest und steht es als eine unabweisliche Pflicht der deutschen
Staaten an, für die letztere den angemessenen Ausdruck zu finden.
Die Königliche Regierung legt ihrerseits die Grundzüge einer
neuen, den Zeitverhältnissen entsprechenden Einigung hiermit noch
vor und erklärt sich bereit, auf den alten, durch eine solche Reform
modifizierten Grundlagen einen neuen Bund mit denjenigen
deutschen Regierungen zu schließen, welche ihr dazu die Hand
reichen wollen. Der Gesandte vollzieht die Befehle seiner aller¬
höchsten Regierung, indem er seine bisherige Tätigkeit hiermit
nunmehr für beendet erklärt."
„Preußischer Staatsanzeiger", 16. Juni 1866:
„Nachdem durch Beschluß vom 14. Juni der Bund gebrochen
und Preußen mit Krieg bedroht worden, erheischte das Gebot
der Selbsterhaltung, das Land gegen die Nachbarstaaten zu sichern.
Preußen hat deshalb am 15. Juni Sachsen, Hannover und Kur¬
hessen ein Bündnis auf Grund unbewaffneter Neutralität an¬
geboten mit der Bedingung der Berufung des deutschen Par¬
laments behufs Sicherstellung des Friedens. Gleichzeitig hat
Preußen jenen Staaten die Gewährleistung ihres Besitzstandes
und ihrer Souveränität zugesagt. Die gedachten drei Staaten
haben dieses Anerbieten abgelehnt. Da die geographische Lage
Preußens nicht gestattet, dort offene oder verdeckte Feindschaft
bei anderweitem Kriege zu ertragen, so haben die Königlichen
Truppen heute morgen in allen drei Richtungen die Grenzen über¬
schritten, um zu verhindern, daß man uns von dort im Rücken
angreift, während wir uns gegen Österreich verteidigen."
Die Schlacht bei Königgrätz.
(gnljn, Kaiser Milhelms Gedenkbuch:)
Telegramm des Königs vom 3. Juli, nachts 11 Uhr:
„An die Königin Angnsta. Einen vollständigen Sieg über
die österreichische Armee, nahe an Königgrätz, zwischen der Elbe