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Jnmitelst, biß Wir Uns wegen anderweiter bestellung eines Ge¬
neral Veldt Haubmanß resolviren, denen Würdigen, Hoch: unnd Wolge-
bornen, Unsern lieben getreuen Matthiae Graffen Gallassen,') General
Veldtleuttenandten, Johann Graffen von Altringen, Unsern General Veldt-
marschalchen, Don Balthasarn de Marradas, Unsers Erb Königreichs
Böhaimb Generaln unnd Fra Ottavio Grasten Piccolomini unnd Rudolffen
von Colloredo, Graffen zu Wallsen, auch beeden Unsern General Veldt-
marschalchen, Und andern Unsern getreuen. Ihnen nachgesetzten General
Officirn allen schuldigen gehorsamb laistet unnd erweiset und derselbigen
Ordinanzen nachkommet unnd gelebet Und Euch versichert haltet. Daß wie
Wir biß dato, Unserer Khayserlichen Armada zu gutem, viel ansehnliche
Summen Geldes besagten Unserm gewesten VeldtHaubtman hergegeben,
daß Wir auch hinsüro auff alle Mittel und Weeg gedacht wollen seyn,
Wie Wir Euch sambt und sonders nicht allein erhalten und mit ehistem
belohnen, sondern auch mit Khayserlichen gnaden versehen mögen. —
Geben in Unserer Statt Wien den Achtzehenden Februarii, Anno
1634. . . . Ferdinand.
124. Der Westfälische Friede. 1648.
L. b. Woltrnann, Geschichte des Westfäl. Friedens, Bd. 2, Leipzig 1809, Anh.
I. Friede zu Osnabrück (mit Schweden).
Art. 4. — § 3. Zuvörderst, was das Haus Bayern anlangt,
so soll die Kurwürde, welche die Pfalz vorher gehabt hat, mit allen ihren
Rechten und Ämtern sowie auch die ganze Oberpfalz zugleich mit der
Grafschaft Cham bei Maximilian, Psalzgras am Rhein u. s. w., dessen
Kindern und überhaupt der ganzen Wilhelminischen Linie verbleiben, so
lange aus derselben noch männliche Erben übrig sind.
§ 5. Was das Haus Pfalz anbelangt, so willigt der Kaiser
samt dem Reiche um der öffentlichen Ruhe willen darin ein, daß kraft
dieser Übereinkunft die achte Kurwürde errichtet werde, welche Karl Ludwig,
Pfalzgraf am Rhein, und dessen Erben und Agnaten von der ganzen
Rndolfimschen Linie nach der in der goldenen Bulle ausgedrückten Suc¬
cessionsordnung innehaben sollen. . . .
§ 19. Den Augsburgischen Konfessionsverwandten, die im Besitz
der Kirchen gewesen, soll der geistliche Zustand des Jahres 1624 gelassen
x) Wenige Tage bort)er war von demselben an die zuberlässigsten
Obersten folgende geheime Ordonnanz ergangen (Förster, Wallensteins Briefe
III, 192):
Kraft mir ertheilter Kaiserlicher Patent nnd bei berrneidnng Jhro Kaiser¬
lichen May. Ungnab, auch bei Verlust seiner Ehre wolle mein Herr hinsühro
kheine Ordinanzen bort dem Herzog z n Friedland, noch de in
Feldmarschall Ilo, nach dem Grafen Terzka annehme n, sondern allein
dem nachkommen, Was ich oder der Kaiserliche Feldmarschall Gras Aldringen
oder Graf Piccolomini befehlen werden.
Actum Pilsen, den 1 Stert Febr. 1634. M. Gallas.