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stört. v . Ist aber ein Bruder so nachlässig und -träge, daß ihm der Wille
oder die Zähigkeit zu lesen oder lesen zu lernen abgeht, so werde ihm eine
Arbeit angewiesen, die er verrichten soll, damit er nicht unbeschäftigt sei.
Den kränklichen und zartgebauten Brüdern werde eine so leichte arbeit oder
ein solches Geschäft aufgetragen, daß sie einerseits nicht müßig sind, andrer¬
seits nicht durch übermäßige Anstrengung niedergedrückt oder gar aus dem
Kloster vertrieben werden. Der Rbt muß auf deren Schwäche Rücksicht nehmen.
53. von der Aufnahme der Gäste. Rlle ankommenden Gäste sollen
geradeso wie Christus aufgenommen werden. ... Die Küche des Hbts und
der Gäste sei gesondert, damit die Gäste, an denen es dem Kloster nie fehlt
und die ja nicht zu bestimmten Zeiten eintreffen, die Brüder nicht belästigen.
In diese Küche sollen auf ein ganzes Jahr zwei Brüder eintreten, die jenes
Geschäft gut besorgen. ... Ebenso werden die Gastzellen einem Bruder zu¬
gewiesen, dessen herz von Gottesfurcht erfüllt ist. Dort stehe eine hinreichende
Anzahl von Betten bereit. . . .
54. Ob ein Mönch Briefe oder sonst etwas annehmen darf. (Es sei
einem Mönch durchaus nicht gestattet, ohne Geheiß des Hbts Briefe oder
irgendwelche Geschenke von seinen (Eltern oder sonst jemand anzunehmen
oder ihnen zu geben. ...
55. von der Kleider- und Schuhkammer der Brüder.... In gemäßigten
Gegenden genügt für die Mönche je ein Ober- und Unterkleid (im Winter
ein wolliges, im Sommer ein glattes oder abgetragenes Gberkleid), ein
Skapulier wegen der Arbeit und Strümpfe und Schuhe als Fußbekleidung. ...
Rls Bettlager genüge eine Matte, eine wärmere und eine leichtere Decke und
ein Kopfkissen. Diese Betten müssen jedoch häufig vom Rbt durchsucht werden,
damit ja kein eigenmächtig angeeigneter Gegenstand darin angetroffen werde.
Und damit dieser sündhafte Sonderbesitz mit der Wurzel entfernt werde, soll
alles Notwendige vom Rbt gereicht werden, nämlich Ober- und Unterkleid,
Strümpfe, Schuhe, Gürtel, Messer, Schreibstift, Nadel, Taschentuch und Schreib¬
tafeln, so daß jeder vorwand eines Bedürfnisses abgeschnitten werde.
56. vom Tische des Rbts. Der Rbt speise immer mit den Gästen und
den Fremden. Sooft aber keine Gäste da sind, steht es in seiner Befugnis,
von den Brüdern, welche er will, an seinen Tisch zu ziehen.
57. von den Handwerkern des Klosters. Sind Handwerker im Kloster,
so sollen sie ihr Gewerbe mit aller Demut ausüben, sofern der Rbt es er¬
laubt— Ist etwas von den Rrbeiten der Handwerker zu verkaufen, so mögen
die, durch deren Hände diese gehen müssen, zusehen, daß sie ja keinen Betrug
zu begehen wagen. .. . Bezüglich der preise soll sich nicht das Laster der Hab¬
sucht einschleichen; man gebe vielmehr die Sachen immer etwas wohlfeiler,
als tOeltleute es tun können, damit Gott in allem verherrlicht werde.
58. von der (Erziehung der aufzunehmenden Brüder. Kommt ein
Neuling ins Kloster, so soll man ihm den (Eintritt nicht leicht machen;
es gehe vielmehr nach dem wort des Rposiels: prüfet die Geister, ob sie