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lief) geeignet. So lichteten sie den dichten Wald und entfernten das Gestrüpp
und fingen an mit Zustimmung des Bifchofs von Labilo und mit Erlaub¬
nis des Besitzers jenes (Drtes ein Kloster zu bauen. ... Herzog (Ddo von
Burgund, der an dem heiligen Eifer der Mönche feine Freude hatte, ließ
das Kloster, das sie aus holz zu bauen angefangen Hatten, vollenden, ver¬
sorgte die Mönche lange Seit mit allem zum Leben Notwendigen und schenkte
ihnen reichlich Ländereien und Vieh.
Kap. 15 Conversi (Laienbrüder, Bärtige) beschlossen sie mit Er¬
laubnis des Bifchofs anzunehmen und sie im Leben und Sterben ganz wie
ihresgleichen zu behandeln, nur daß sie kein Mönchsgelübde leisteten; außer¬
dem auch Lohnarbeiter, weil sie einsahen, daß sie ohne deren Hilfe die Regel
bei Tag und Nacht nicht vollständig beobachten könnten, weiter wollten
sie Ländereien erwerben fern von menschlichen Wohnungen und Weinberge
und wiesen und Wälder und Wasserläufe zur Anlegung von Mühlen, nur
für den eigenen Bedarf, und zur Fischzucht und Pferde und verschiedene
vieharten zum Nutzen der Menschen. Und wenn sie irgendwo Höfe für den
Ackerbau angelegt hatten, beschlossen sie, daß die Konversen diese Häuser
verwalten sollten, und nicht Mönche, weil diese nach der Regel im Kloster
wohnen sollten.
Kap. 17. ... Im Hause Gottes, in dem sie Tag und Nacht Gott andäch¬
tig zu dienen wünschten, sollte nichts zurückbleiben, was nach Überhebung
oder Überfluß aussah, oder was der freiwilligen Rrmut, der Hüterin der
Tugend, irgendwie entgegenstand. Deshalb wollten sie keine goldenen oder
silbernen Kreuze, sondern nur hölzerne bemalte, keine Leuchter außer einem
eisernen, nur kupferne oder eiserne töeihrauchfäffer usw.
12. Rus der Charta charitatis (£iebesurfunöe) 1119.1
Nomasticon Cisterciense S. 63 ff.
Kap. 2. Einmal im Jahre soll der Kbt der älteren Kirche persönlich
oder durch einen seiner Mitäbte alle Tochterklöster visitieren. Das Haus in
Titeaux aber sollen die vier ersten Äbte von Ferte2, Pontigni)3, Glairvauj4
und Morimond4 an einem verabredeten Tag persönlich visitieren.
Kap. 3. Alle Äbte unseres (Drdens sollen jedes jahr zu einem General¬
kapitel in Titeaux zusammenkommen, ausgenommen die, die krank sind
(diese sollen dann einen geeigneten Boten schicken) und die, die zu weit weg
wohnen. 3n diesem Generalkapitel sollen sie über das heil ihrer Selen ver¬
handeln, etwa notwendige Verbesserungen der Regel vornehmen oder Be¬
stimmungen für den Grden treffen, und vor allem das Gut des Friedens
und der Liebe pflegen, wenn ein Rbt die Regel nicht eifrig genug eingehalten
hat, oder weltlichen Dingen zu sehr zuneigt oder sonst welche Mängel auf-
1 ^?.n dem 3. Abt von Liteaux, Stephan harötng, gest. 1134.
J Diöz. Chalons. 3 Diöz. Sens. 4 viöz. Langres.