17. I)orf an Friedrich Wilhelm III. 30. Dezember 1812 19
Offizier ergoß sich sogleich in Enthusiasmus über den Gedanken, von
dem französischen Bündnisse loszukommen, und sagte, so fühle jeder
einzelne ihrer Truppen. Ihr habt gut reden, ihr jungen Leute, mir
Eltern aber wackelt der Kopf auf den Schultern, erwiderte York. Ganz
beglückt eilte der Verfasser nach willkischken zurück, und am andern
Morgen begleitete er den General Diebitsch zu jener Mühle, wo sich der
General I)orf in Begleitung des Obersten von Boeder und seines ersten
Adjutanten, des Majors von Zeydlitz, einfand. Aujzer dem Verfasser
begleitete den General Diebitsch nur der Graf Dohna, so daß sich bei
dieser Verhandlung lauter geborene Preußen befanden.
17. t)orf an Friedrich Wilhelm III.
Cauroggett, 30. Dezember 1812.1)
Durch einen späteren Abmarsch wie der Marschall, durch die vor¬
geschriebene Marschdirektion von Mitan auf Tilsit, blos um den Rück¬
zug der siebenten Division zu decken, durch böse Wege und endlich durch
ungünstige Witterung in eine höchst nachteilige Lage versetzt, habe ich
mich genötigt gesehen, mit dem kaiserlich russischen Generalmajor von
Diebitsch die Konvention abzuschließen, welche ich Tw. Majestät hier¬
mit alleruntertänigst zu Füßen lege.
Fest überzeugt, daß bei einem weiteren Marsch die Auslösung des
ganzen Korps und der Verlust seiner ganzen Artillerie und Bagage
ebenso unausbleiblich gewesen sein würde, wie bei der großen Armee,
glaubte ich als Untertan Cw. Majestät nur noch auf Allerhöchst Dero
Interesse und nicht mehr auf das Ihres Verbündeten sehen zu müssen,
für den das Korps nur aufgeopfert wäre, ohne ihm in feiner Lage noch
wahre Hilfe leisten zu können.
Die Konvention läßt Tw. Majestät in höchst Ihren Entschließun¬
gen freien willen?); sie erhält aber Lw. Majestät ein Truppenkorps,
was der alten oder einer etwaigen neuen Allianz wert gibt und Aller-
höchstdieselben nicht unter die Willkür Ihres Alliierten setzt, von dem
1) Aus Ioh. GuftJDrotjfen, Das Leben des Zeldmarschalls Grafen I)ork
von TDartenburg. 6. ctufl. I, 294 f.
2) Die Konvention erklärt (ctrt. 1), daß das preußische Korps den Land¬
strich , der zwischen Memel, Tilsit und dem Fjaff liegt, besetzen soll und daß
dieser Landstrich während der preußischen Besetzung als völlig neutral betrachtet
wird, mit Vorbehalt des Durchmarsches für russische Truppen auf dem kurischen
tDege nach Tilsit und dem Wege von Tilsit nach Königsberg. Sie bestimmt
(ftrt. 2), daß das preußische Korps in diesem Gebiet bis zu den eingehenden
Befehlen des Königs neutral stehen bleiben wird, sich jedoch verpflichtet, wenn
der König den Zurückmarsch zur französischen ctrmee befehlen sollte, bis zum
1. März nicht gegen Rußland zu dienen. Sie setzt fest (ftrt. 5), daß, wenn
t)orfs Befehle noch den General Massenbach erreichen können, auch die Truppen
unter dessen Kommando mit in diese Konvention einbegriffen sind.