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zwang, jenen Reformplänen zu entsagen, änderte auch Friedrich Wil¬
helm seine Meinung und besetzte polnisches Grenzgebiet. Ostreich,
mit Frankreich in Krieg verwickelt, konnte die Patrioten nicht unter¬
stützen und ebensowenig hindern, daß Rußland abermals einen be¬
trächtlichen Teil Polens, nämlich Litauen, an sich riß, Preußen die
Städte Danzig und Thorn mit Westpreußen und einen erheblichen
Teil Großpolens — Posen, Gnesen, Jnowrazlaw, Kalisch — als
Südpreußen vereinigte — ein Zuwachs von 60000 qkm mit einer
Million Einwohner.
3. Die dritte Teilung Polens 1795. Eine allgemeine Em¬
pörung der Polen unter Koscinszko richtete sich besonders gegen die
noch im Lande weilenden russischen Truppen; die Besatzung Warschaus
wurde niedergemetzelt.- Aber die Übermacht der Russen verlieh ihnen
den Sieg; Poniatowski mußte die Krone niederlegen, der Rest des
Landes wurde unter die drei Nachbarstaaten geteilt. Preußen erhielt
ein kleines Gebiet am Oberlauf der Warthe (Neuschlesien) und
einen Ostpreußen umschließenden, umfangreichen Streifen zwischen
Weichsel und Niemen (Neuostpreußen), zusammen 44 000 qkm
mit 3/4 Millionen Einwohner.
(Die französische Revolution.) Ihre Ursachen. Verschiedene
Umstände vereinigten sich, um in Frankreich eine völlige Umwälzung
der Verhältnisse herbeizuführen. Durch Ludwig XV., der sich um
Staatsgeschäfte nicht kümmerte, die Steuern seiner Unterthanen ver¬
praßte und das Land wirtschaftlich ruinierte, deffen unglücklicher Krieg
mit England die Franzosen ihrer amerikanischen Kolonien beraubte,
hatte das Königtum sein Ansehen verloren, und Ludwig XVI. war
nicht der Mann, der es wieder herstellte. Es gab etwa 15 000 Hof¬
beamte, die jährlich 40 bis 50 Millionen Livres kosteten; schon 1751
beliefen sich die Ausgaben für den königlichen Hofhalt anf 68 Mil¬
lionen, d. h. auf ein Viertel der Staatseinnahmen. Diese Einkünfte
waren ein Privatpersonen oder Gesellschaften verpachtet, die sie mit
großer Strenge von den Steuerpflichtigen eintrieben. Die Edelleute,
die Geistlichkeit (les ordres privilegies), zum Teil auch die Bürger
waren von Abgaben fast gänzlich befreit; die Produzenten allein, also
vornehmlich die Bauern, trugen die Lasteu für deu Staat. An den
Bauer erhob aber auch der Gutsherr und der Geistliche Ansprüche:
Vi4 des Ertrags eines Bauerguts gingen an den Staat, 2/14 an den
Gutsherrn, 2/u an die Kirche: kein Wunder, wenn der Bauer Acker
und Garten, in dem das Wild ungestraft Hausen durfte, unbestellt
ließ, den Weinberg vernachlässigte, um die Ertragsstener nicht zahlen