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d. Die Unterwerfung der deutschen Kirchen. Boni- 
fatius, In Deutschland waren die römischen Christengemeinden 
der Grenzlande den Stürmen der Völkerwanderung erlegen. Doch 
wurde seit Anfang des 6. Jahrhunderts teils durch Glaubens¬ 
boten der von Rom unabhängigen irischen Kirche (Gründer 
der heilige Patricius f 460), teils durch fränkische Geistliche 
der Same des Christentums aufs neue ausgestreut. Der Ire 
S. Columban aus dem Kloster Bangor kam 590 mit 12 Ge¬ 
fährten nach Gallien, wirkte bis 610 in den Vogesen und ging 
dann durch Brunichildis vertrieben zu den Alamannen, wo sein 
Schüler Gallus das Kloster S. Gallen gründete. In Thüringen 
und Bayern wirkte der Franke S. Emmeram (*j* 654), in den 
Maingegenden starb als Märtyrer c. 696 der Britte Kylie na 
oder Kilian, an der unteren Schelde im alten Salierlande hatte 
c. 630 S. Amandus gepredigt. In Bayern vollendete die Be¬ 
kehrung der vom Herzog Theodo gerufene Bischof von Worms 
S. Rupert (seit 696), welcher auf den Trümmern der Römerstadt 
Juvavum den Grund zum späteren Salzburg legte; nach ihm 
wirkte in Baiern der heilige Corbinian (c. 721), während Pirmin 
der Stifter des Klosters Reichenau (Augia dives) wurde (724). 
Unter den Priesen fand erst der Angelsachse Wilbrord einigen 
Eingang mit seiner Lehre, der nach fast ÖOjährigem Wirken 739 
als Bischof von Utrecht starb. Am grofsartigsten aber war die 
Thätigkeit des Wynfrith Bonifatius, des 'Apostels der 
Deutschen’, der nach 672 zu Kyrton in Wessex geboren 716 
als Missionar zu den Friesen ging und von feurigem Glaubens¬ 
eifer wie von unbedingter Hingebung an den Stuhl Petri erfüllt 
und von Papst Gregor II. in Rom zum Bischof der heidnischen 
Stämme geweiht (732 zum Erzbischof erhoben) nicht nur unter 
Friesen, Hessen (Wuotanseiche bei Geismar) und Thüringern uner¬ 
schrocken das Christentum predigte, und als grofser kirchlicher 
Organisator Kirchen, Klöster und Bistümer gründete und die 
verwilderte und Von Rom entfremdete Kirche des fränkischen 
Reichs reformierte, sondern auch den Grund zu der Abhängig¬ 
keit der deutschen und fränkischen Kirche vom römi¬ 
schen Papst legte (Kirchengründungen in Hessen: Amoeneburg 
und Fritzlar, in Thüringen das Mönchskloster Ohrdruf, in den 
Maingegenden die Nonnenklöster Kizzingen, Bischofsheim, Ochsen- 
furt; Organisation der bayrischen Kirche 739, die Bistümer 
Regensburg, Freising, Salzburg, Passau; 742 Concilium Germa- 
nicum. 744 Gründung des Klosters Fulda in Hessen, seit 745 
wiederholt allgemeine fränkische Kirchenversammlungen unter 
Vorsitz des Bonifatius, als päpstlichen Legaten, Einführung der 
Metropolitanverfassung. 748 zum ersten Erzbischof von Mainz er- 
Richter, Grundr. II. g
	        
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