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X. Der spartanische Staat.
Wenn die Volksversammlung in wichtigen Fragen versagte, durfte
der Areopag, das auf dem Areshügel tagende höchste Gericht,
die Volksbeschlüsse umstoßen. Er konnte auch solche Bürger, die
leichtfertig lebten, verwarnen und bestrafen; auch Bluturteile gehörten
vor feine Schranken. Seine Glieder waren gewesene hohe Staats¬
beamte, die sich bewährt hatten und die reifste Erfahrung besaßen.
So war der Areopag ein konservatives Gegengewicht gegen
die Demokratie.
Solon setzte den Rechten entsprechend auch die
Leistungen fest. Attika wurde zu diesem Zweck in 48 Bezirke
geteilt; innerhalb jedes Bezirks hatten die Bürger je nach ihrem
Besitze Staatsbeiträge zu entrichten. Auch die militärischen
Dienstpflichten richteten sich nach der Äöhe des Besitzes. Die
ersten drei Klassen mußten als Reiter oder Schwerbewaffnete dienen,
die vierte Klasse stellte die Leichtbewaffneten, die fünfte blieb in der
Regel vom Kriegsdienste befreit. Solon ließ feine Gesetze auf hölzerne
Tafeln schreiben und auf der Burg öffentlich ausstellen. Er hoffte,
allmählich aller Zustimmung zu finden. Allein bald regte sich die
Unzufriedenheit. Besonders murrten die Gewerbetreiben¬
den und Kaufleute, deren es ja um 600 in den Küstenstädten
viele gab. Sie waren meistens wohlhabend und weltklug, gehörten
aber zur vierten Klasse, da sie nur bewegliches Vermögen besaßen.
Sie verlangten daher die Aufhebung der Vorrechte des Grundbesitzes.
Dagegen wollte der agrarische Adel auf feine Vorrechte
nicht gutwillig verzichten, zumal die ärmeren Bürger völlige Gleich¬
berechtigung verlangten. So folgte auf Solons Gesetzgebung eine
Zeit erbitterter Parteikämpfe, bis es schließlich auf dem
Umwege über die Tyrannis zur reinen Demokratie kam.
X. Der spartanische Staat.
Eigentümlich gestalteten sich die Verhältnisse im dorischen Sparta.
Erobernd waren die Dorer in die Peloponnes eingedrungen und
hatten sich in der Eurotasebene festgesetzt. Das „Saatland" verteilten
die etwa 10000 Sieger angeblich zu gleichen Ackerlosen unter sich,
während sie die bisherige Bevölkerung teils zu kriegsdienstpflichtigen
Zinsbauern, teils zu Äörigen (Äeloten) herabdrückten, die für die
fpartiatifchen Gutsherrn die Äcker bestellen und nötigenfalls auch
Kriegsdienste leisten mußten. Beständig hatten jedoch die dorischen
ioerren Aufstände der weit zahlreicheren Urbevölkerung zu fürchten.
Das Feuer der Rache glühte in ihr fort. Darum behielten die
Sparttaten, um stets abwehrbereit zu fein, die Gewohnheit des Kriegs-