Full text: Das Mittelalter (Theil 2)

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Me sächsischen Kaiser. 919 -1024. 
W jduk indi, monachi Corhejensis, res gestae Saxonlcae <bis 973). Liutprandi 
bistoria Oltonis et legatio Nicephori. Thietmari episc. Merseburg. Chronicon (bie 
1018). Sämmtlich Mon. Germ. V. — Jahrbücher des deutschen Reiches unter dem sächsischen Hause; 
herau-g. von Ranke. Sie enthalten: Heinrich I. von Waitzi Otto I. von R. A. Köpke und 
W. Dünniges; Otto II. von W. Giesebrecht; Otto III. von R. WilmannS. Jahrb. der 
deutschen Geschichte: Heinrich II. von S. Hirsch. W. Giesebrecht. Geschichte der deutschen 
Kaiserzeit. I u. II. Bd 
§ 18. Heinrich I., der Städteerbauer-. 
Heinrich I. 919—936 wurde zu Fritzlar nur von den Sachsen 
und Franken zum Könige erwählt, doch gelang es ihm bald weniger 
durch Gewalt als durch Klugheit und Freundlichkeit die Herzoge von 
Schwaben und Baiern für sich zu gewinnen. Nachdem er Lothringen, 
wo Giselber: Herzog war, Karl deni Einfältigen von Frankreich 
wieder abgenommen hatte, wandte Heinrich der sich damit begnügte 
das Haupt eines Staatenbundes zu sein, seine ganze Kraft auf die 
Bekämpfung der äußern Feinde, der Magyaren, Slaven und 
Dänen. 
Die Magyaren waren auf ihren verwüstenden Zügen bis nach 
Sachsen vorgedrungen. Als einer ihrer Hauptanführer bei der Feste 
Werle (unweit Goslar) gefangen genommen war, mussten die Ungarn 
die Freigebung desselben durch das Versprechen erkaufen, einen jähr¬ 
lichen Tribut anzunehmen und einen neunjährigen Waffenstillstand zu 
schließen 924. So gewann Heinrich I. Zeit, die Grenzen in Ver¬ 
theidigungszustand zu setzen und das Kriegswesen zu verbessern. In 
Thüringen und Sachsen wurden feste Plätze angelegt und schon vor¬ 
handene ausgebaut. Quedlinburg, Merseburg und Meissen 
wuchsen empor. Als Besatzung rief der König den neunten Mann 
von den umwohnenden Grundbesitzern in die Stadt, damit für die 
Uebrigen Wohnungen hergerichtet und Vorrathskammern erbaut würden, 
wohin man für den Fall der Noth den dritten Theil der Feldfrüchte 
brachte. Die weitere Verordnung, alle Gerichte, Berathungen und 
Festlichkeiten in solchen festen Orten abzuhalten, machte diese allmählig 
zu Sammelplätzen des gewerblichen Fleißes und zu Knotenpunkten 
des Handels. Mit Recht hat man daher Heinrich I. den Städteerbauer 
genannt. Die Ausbildung, welche der König dem Kriegswesen gab, 
bestand vornehmlich in der Bildung einer Reiterei, da die Ungarn
	        
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