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Königreich zn gründen. Infolgedessen schliesst Lud¬ 
wig sich enger an die Oesterreiclier an, die ihm Tyrol 
und die Kärnthener Erbschaft überlassen wollen, ver- 
1331 bindet sich dann aber wieder mit Johann und be¬ 
nutzt in den folgenden Jahren die Kärnthener Frage, 
um beide auf seiner Seite zu halten. Nach dem 
Tode Heinrichs überlässt er jedoch Kärnthen und 
Südtyrol den Ilabsburgern, während er Nordtyrol für 
sich in Anspruch nimmt. 
In dem darauf entbrennenden Kampfe mit Johann 
behaupten die Habsburger Kärnthen, ohne von Ludwig 
1336 unterstützt zu werden. Im Frieden von Ems über¬ 
lassen sie Tyrol an Johann Heinrich. 
Die seit der Rückkehr nach Deutschland mit 
Johann XXII. (f 1334) und seinem Nachfolger 
Benedict XII. geführten Verhandlungen führen in¬ 
folge des Einwirkens Philipps VI. zu keinem Re- 
1337 sultat. Daher schliesst Ludwig mit seinem Schwager 
23 vn‘ Eduard III. von England ein Bündnis, in welchem 
er ihm Unterstützung für den bevorstehenden eng¬ 
lisch-französischen Erbfolgekrieg verspricht. In 
seiner Politik findet der Kaiser den kräftigsten 
Rückhalt an der gewaltigen nationalen Bewegung, 
die sich in Deutschland gegen den Papst und Frank¬ 
reich erhebt. 
1338 Nachdem sich die Kurfürsten in Oberlahnstein 
am 15. Juli zur gemeinsamen Wahrung der Rechte 
des Reiches eidlich verpflichtet haben, erklären sie 
am folgenden Tage zu Rense (gegenüber von Ober¬ 
lahnstein), der von den Kurfürsten rechtmässig Ge¬ 
wählte sei berechtigt, den königlichen Titel zu 
führen, sowie die königlichen und kaiserlichen 
Rechte auszuüben, nur die Verleihung des kaiser¬ 
lichen Titels sei Sache des Papstes. (<Johann von 
Böhmen tritt erst 1339 bei). 
Reichstag von Frankfurt. Durch einmütigen 
Beschluss wird Ludwig für unschuldig und die päpst¬ 
lichen Massnahmen für rechtswidrig erklärt.
	        
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