III.
Von der Erhebung Preußens zum Königreiche bis
zur Erneuerung des deutschen Kaisertumes.
141. Der Krontraktat*).
1700.
(v. Moerner, S. 81« ff., Nr. 26.)
Art. VII. — Alß auch S. C. D. occasioue dieses tractats Ihrer Kayserl.
Maytt. underthgst vorstellen lassen, was Massen Sie aus verschiedenen motivis
ihr absehen gefasset hetten, ihrem mit vielen landen von Gott gesegneten
hohem hanß den königlichen titnl zu acquiriren, und danenhero Ihre Kayserl.
*1 Dieser denkwürdige Traktat umfaßt 14 Haupt- und 6 Nebenartikel. Zu-
nächst ist derselbe eine Erneuerung des geheimen Bündnisses gegen Frankreich,
welches am 22. März 1686 zwischen Kaiser Leopold I. und dem gr. Kurfürsten
geschlossen war; der Kurfürst verspricht in allen Reichsangelegenheiten für den
Kaiser zu stimmen, die Erledigung des Streites wegen der von Hannover in An-
sprnch genommenen Kurwürde zu befördern und gegen seine katholischen Unter-
thanen wegen Bedrückung von Protestanten in andern Ländern keine Repressalien
anzuwenden. Auf die rückständigen Hilfsgelder leistet der Kurfürst Verzicht und
verspricht dem Kaiser auf eigene Kosten 8000 Mann (für den bevorstehenden
spanischen Erbsolgekrieg) zu stellen. Der Hauptpunkt dieses Vertrages ist aber
der Artikel VII., durch welchen des Kursürsten Streben nach der Königskrone er-
füllt und für Preußen ein neuer Abschnitt seiner Entwicklung eingeleitet wurde. —
Im Lande selbst war man mit dem Gedanken der Erwerbung der Königs¬
würde längst vertraut und erwartete dieselbe seit 1680. Schon bei des Kurfürsten
Geburt in Königsberg hatte ein Dichter (Bödiker) gesungen:
„Dort auf des Königes Berg wird Friedrich geboren. Was heißt das?
Musen, ihr sagt uns vorher: Friedrich wird König dereinst!"
Der Staat umfaßte 1700 über 2000 [UM. (wie heute Bayern, Würtem-
berg und Baden zusammen) mit 2 Mill. Einw. (Berlin 55000).