Full text: Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte

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viele Ehrgeizige Eroberer sein wollten, gegenseitig sich ihrer Güter zu be- 
rauben suchten; wenn sie, neidisch aus alles, was sie nicht besitzen, nur 
darauf bedacht wären alles an sich zn reißen und jedem das Seine zu 
rauben. Man sähe am Ende nur einen Herrn in dieser Welt, welcher 
die Erbschaft aller anderen an sich gebracht hätte und sie so lauge behielte, 
als die Herrschaft eines neuen Emporkömmlings es ihm gestattet. . . 
Aber gesetzt, dieser Eroberer unterwerfe alles seiner Herrschaft, wird 
er diese gehörig unterworfene Welt regieren können? Wie groß er anch 
sei, so ist er doch nur ein beschränktes Wesen, ein Ständchen, ein nnbe- 
deutendes Ding, das man kanm auf dieser Erdkugel kriechen sieht; er 
kann kaum die Namen seiner Länder behalten, und seine Größe dient nur 
als Beweis feiner wirklichen Geringfügigkeit. Ueberdies ist es nicht die 
Größe des regierten Landes, was dem Fürsten seinen Ruhm verschafft, 
nicht einige Meilen Landes mehr machen ihn berühmt, sonst müßten immer 
diejenigen, welche den größten Acker besitzen, auch die achtuugswertesteu 
sein. Die Tapferkeit des Eroberers, seine Fähigkeit, seine Erfahrung und 
feine Kunst andere Geister zu lenken sind Eigenschaften, die man an ihm 
bewundert; aber er wird immer nur ein herrschsüchtiger, ein böser Mensch 
sein, wenn er sich derselben ohne Fug und Recht bedient. Ruhm kann 
er nur erwerben, wenn er seine Talente dazu anwendet das Recht zu 
unterstützen und wenn er durch den Drang der Umstände, nicht aber aus 
Leidenschast zum Eroberer wird. Es geht den Helden wie den Wund- 
ärzten, welche man hochschätzt, wenn sie durch ihre barbarischen Operationen 
die Menschen aus bevorstehender Gefahr retten, aber die man verabscheut, 
wenn sie ihreu Beruf mißbrauchend unnötigerweise und bloß um ihre 
Geschicklichkeit zu zeigeu Operationen machen . . . 
Es ist nicht wahr, daß ein Fürst das Böse ungestraft thnn könne; 
denn wenn auch seine Unterthanen ihn nicht sogleich bestrafen, wenn auch 
uicht sogleich des Himmels Blitze ihu niederschmettern, so wäre sein Ruf 
in der Welt doch vernichtet, sein Name würde nnter denen genannt, vor 
welchen die Menschheit schaudert, uud der Abscheu seiner Unterthanen ist 
seine Strafe. Welch' ein Grundsatz der Staatskunst, das Schlimme nie 
halb zu thun, sondern ein Volk entweder gänzlich auszurotteu oder es 
mindestens nach seiner Mißhandlung bis zur harten Unterweisung noch 
so weit zu demütigen, daß es nie wieder furchtbar werden könne, jeden kleinsten 
Funken von Freiheit ersticken, den Despotismus sogar über ihr Eigentum, 
die Gewaltthat selbst über das Lebeu der Regenten ausdehnen? . . Ich 
wiederhole es, was ich im ersten Kapitel gesagt habe, Fürsten sind da als 
Richter der Völker; nur der Gerechtigkeit verdanken sie ihre Größe; sie 
dürfen also nie die Grundlage ihrer Macht nnd den Ursprung ihrer Ein- 
setznng verleugnen. —
	        
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