Full text: Bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts (Bd. 1)

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nochmals bestätigen. Sie sagte aus alle Fragen nichts als ein 
einfaches Ja! welches unter tiefen Seufzern hervorgebracht 
war, oder sie antwortete mit bem Zusatze, sie müßte „ja" sagen 
unb wollte gern 6alb sterben. Nur bas nahm sie zurück, baß 
sie ihre eigenen Kinber ermordet habe unb baß Einwohner von 
Köritz, bie sie unter ber Folter genannt hatte, mit ihr ans bem 
Blocksberge gewesen seien. Es ist ein gutes Zeugnis für sie, 
baß sie angesichts bes sicheren Tobes niemanb in ihr Schicksal 
verwickeln wollte, obgleich sie von ben Menschen soviel Böses 
erfahren hatte. Die Juristensakultät entschieb unterm 22. Juni 
1669: „Daß bie Maria Müller, weil sie Gott geleugnet, mit 
bem bösen Feinbe Unfug getrieben unb mit ihrer Zauberei 
Menschen und Vieh Schaden gethan, das Leben verwirkt habe 
und deshalb, nach Inhalt Kaiser Karls V. und des heiligen 
römischen Reiches peinlichen Halsgerichtsordnung (Art. 109), 
ihr zur wohlverdienten Straft und anderen zum abscheulichen 
Exempel, mit dem Feuer vom Leben zum Tode zu richten sei." 
Ende des I. Bändchens. 
Druck von G. Bernstein in Berlin.
	        
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