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nochmals bestätigen. Sie sagte aus alle Fragen nichts als ein
einfaches Ja! welches unter tiefen Seufzern hervorgebracht
war, oder sie antwortete mit bem Zusatze, sie müßte „ja" sagen
unb wollte gern 6alb sterben. Nur bas nahm sie zurück, baß
sie ihre eigenen Kinber ermordet habe unb baß Einwohner von
Köritz, bie sie unter ber Folter genannt hatte, mit ihr ans bem
Blocksberge gewesen seien. Es ist ein gutes Zeugnis für sie,
baß sie angesichts bes sicheren Tobes niemanb in ihr Schicksal
verwickeln wollte, obgleich sie von ben Menschen soviel Böses
erfahren hatte. Die Juristensakultät entschieb unterm 22. Juni
1669: „Daß bie Maria Müller, weil sie Gott geleugnet, mit
bem bösen Feinbe Unfug getrieben unb mit ihrer Zauberei
Menschen und Vieh Schaden gethan, das Leben verwirkt habe
und deshalb, nach Inhalt Kaiser Karls V. und des heiligen
römischen Reiches peinlichen Halsgerichtsordnung (Art. 109),
ihr zur wohlverdienten Straft und anderen zum abscheulichen
Exempel, mit dem Feuer vom Leben zum Tode zu richten sei."
Ende des I. Bändchens.
Druck von G. Bernstein in Berlin.