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Aus dem Nebeneinanderbestehen vieler Staaten entwickelte 
sich, wo nicht, stetes Ringen mit äufseren Feinden das Fest¬ 
halten an dem auf Gleichberechtigung beruhenden Bundesver¬ 
hältnis gebot, die Unterordnung der minder mächtigen unter 
die Führung (Hegem.£ni,e|) des mächtigsten Staates. So 
treten allmählich als führende Staaten Sp.arjta und Athen 
(in Sicilien Syrakus) hervor, Repräsentanten entgegengesetzter 
Richtungen, des ernsten, kraftvollen, stetigen dorischen und 
des lebendigen, reizbaren, vorwärtsstrebenden ionischen Cha¬ 
rakters, jener das aristokratische, dieser das demokratische 
Princip vertretend. 
B. Die Entwickelung der spartanischen 
Hegemonie. 
§ 54. Nach dem Tode des Aristodemos (§ 49) wurde der 
Sage nach das Königtum den beiden Söhnen desselbeii Eury- 
sthenes und Prokies gemeinschaftlich mit der Bestimmung 
übertragen, dass stets ein ^ury&ttoide (Agiade nach dem 
zweiten König Agis) und ein Proklide (Eurypontide von Pro¬ 
xies’ Enkel Eurypon) neben einander regieren sollten. Doch 
bald geriet das Land durch die Zwietracht der Königshäuser 
und durch aufreibende Kämpfe teils mit der achäischen Bevöl¬ 
kerung (Amyklä), teils mit dem dorischen Nachbarstaate Argos 
in schlimme Verwirrung. Retter wurde der Eurypontide Ly- 
kurgos, der für seinen minderjährigen Neffen Chanlaos die 
Regierung führte und nach längeren Reisen (Aufenthalt aut 
Kreta und Studium der dortigen Verfassung) dem Staate 
eine Verfassung gab, die er vom delphischen Orakel be¬ 
stätigen liefs. (c. 820). Seine Gesetze hiefsen 9fjxQcu, weil sie 
nicht aufgezeichnet, sondern nur mündlich von Geschlecht zu 
Geschlecht überliefert wurden. 
Die lykurgische Verfassung: 
I Die Bevölkerung zerfiel in 3 Klassen: 1) Diejs^ar- 
tiaten (ZnctQnßrcu), die dorischen Eroberer; an Zahl be- 
^schränkt, doch allein VollbürgerTTSSEtlioh einander gleid.ge- 
stellt (Homöen, oiioioj), eingeteilt in 3 Philen (Hylleer, Pam- 
phyler, Dymanen) und 30 Oben. QitW *•* 
2) Periöken (^ÄTEakedämonier), die umwohnende 
achäiscbe^Bevölkerung, soweit sie sich freiwillig unterworfen 
hatte, Ackerbau, Handel und Gewerbe treibend; persönlich 
frei, wehr- und steuerpflichtig, doch ohne Anteil am Stimmrecht 
und an den Ehrenrechten. . 
3) Heloten (ettäxgy wahrscheinlich die 
mit Waffengewalt unterworfenTBevölkerung des Landes, Leib¬ 
eigene des Staates, welche den Spartiaten zum Dienst zu ge¬ 
wiesen wurden, um ihnen den Acker zu bestellen undl als JLeicht 
bewaffnete in den Krieg zu folgen, die zahlreichste Volksklasse 
(Neodamoden Freigelassene). •
	        
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