Full text: Deutsche Geschichte von der Reformation bis auf Friedrich den Großen (Teil 3)

35 
II. Brandenburgsch - preußische Vorgeschichte. 
Das Kurfürstentum Kraudenburg. 
Die Wenden. Durch die Völkerwanderung war dem Osten 
Deutschlands eine zahlreiche deutsche Bevölkerung entzogen worden; die 
zurückgebliebenen dünnen Volksschichten wurden von den nachrückenden 
Slaven, hier Wenden genannt, unterworfen. So gingen die Gebiete ost¬ 
wärts der Elbe Deutschland verloren. 9lber die gßenden begnügten sich mit dieser 
Grenze nicht; sie überschritten den Strom, drangen in die Thäler der Mulde 
und Saale hinaus, eroberten und besiedelten die heutige Altmark wie 
den Westen Hannovers. Karl der Große hatte an der Ostgrenze des 
Reiches Befestigungen angelegt und zu ihrem Schutze eine kriegsbereite 
Mannschaft unter einen Markgrafen d. h. Grenzgrafen gestellt. Unter 
feinen schwachen Nachfolgern war jedoch alles wieder in Verfall geraten. 
Die Nordmark. Erst König Heinrich gebot den fortgesetzten Ein¬ 
fällen der Wenden in Sachsen halt, schlug sie in mehreren Gefechten und 
eroberte ihre Feste, von den Deutschen Brennaburg genannt, und brachte 
das Land zwischen Elbe und Oder zur Anerkennung feiner Herrschast (928). 
Aber nach feinem Tode rissen sich die Wenden wieder los, und es er¬ 
forderte schwere Kämpfe, ehe Otto I. sie unterwerfen konnte. Er verfuhr 
durchgreifender, als der Vater, legte deutsche Burgmannen in die 
befestigten Ortschaften und befestigte die christliche Kirche unter dem 
heidnischen Volke (Bistümer zu Havelberg und Brandenburg (946 u. 49). 
Die Oftgrenze verwandelte er unter dem tapfern Gero in eine Mark, d. i. 
ein befestigtes und durch ein schlagfertiges Heer stets bewehrtes Grenz¬ 
land. Diese Geronifche Mark zerfiel aber nach des Markgrafen Tode 
in drei Marken. Die daraus entstandene Nordmark umfaßte als Haupt¬ 
bestandteile die heutige Altmark, das Havelgebiet und in loserem Zusammen- 
hange das Land von da bis zur Oder. Der Markgraf regierte das 
Land als des Königs Beamter, vollzog das von den Schöffengerichten 
gefundene Urteil und führte das Heer. 
3* 
928
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.