Full text: Bis zum Interregnum (Teil 1)

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doch im Gefühl eines Besiegten lebte. 1085 starb er in Salerno 
mit den Worten: „Ich habe die Gerechtigkeit geliebt und das Böse 
gehabt, darum sterbe ich in der Verbannung." 
Sein Nachfolger Urban II. vertrat ebenso den Herrfchastsae- 
danken der Kirche, weshalb die Feindschaft zwischen Kaiser und 
Papst fortdauerte. Auch die inneren Kämpfe in Deutschland hörten 
mcht auf. Ein neuer Gegenkönig kam zwar nicht zur Geltung - 
leider mußte aber Heinrich erleben, daß sich sogar seine Söhne 
gegen ihn erhoben und ihn zur Abdankung zwangen. Von so 
schweren Lebenssorgen erlöste den Vielgeprüften 1106 der ^od 
Aber mich jetzt fand er keine Ruhe. Da er wieder mit dem 
Banne belegt und noch nicht freigesprochen worden war, versagte 
ihm die Kirche ein ehrliches Begräbnis. 5 Jahre mußte der 
Sarg auf ungeweihter Erde stehen, bis der Bann von dem Toten 
genommen wurde. 
Heinrich IV. war ein hochbegabter Herrscher. Wenn er auch 
durch sein leidenschaftliches Wesen manche innere Verwicklung selbst 
verschuldet hat, so muß doch anerkannt werden, daß er in schweren 
Zeiten, in denen wohl ein schwacher Regent unterlegen wäre, den 
maßlosen päpstlichen Ansprüchen gegenüber die Krone mit Tapfer¬ 
keit verteidigt und gerettet hat. Bei all seinen Sorgen fand er 
auch uoch Zeit zur Pflege der Kunst. So hat er den Kaiserdom 
zu Speyer vollendet und prächtig ausgestattet Vor allem war 
er auch ein Freund der Armen und Bedrängten, sie haben ihm 
ein dankbares Andenken bewahrt. 
f) Das Wormser Konkordat, ltntcr seinem Sohne Heinrich V. sand 
bei ^nvestiturstreit seine Lösung. Schon in den ersten Regierungs¬ 
jahren kam zwischen Kaiser uud Papst ein Vertrag zustande, nach 
dem jener unter der Bedingung aus die Investitur verzichten wollte, 
daß die Bischöfe und Geistlichen alle ihre Besitzungen und Rechte 
etn das Reich zurückgäben. Dagegen erhob sich aber unter deu 
Bischöfen ein Sturm der Entrüstung. Sie wollten sich ihrer welt¬ 
lichen Macht nicht entäußern, so daß sich der Vertrag als undurch¬ 
führbar erwies. Erst 1122 wurde der Streit durch das Wormser 
^vnkordat endlich beigelegt. Der Kaiser verzichtete darauf, die 
Bischöfe und Reichsäbte zu ernennen, gestand dem Kapitel der 
Domherren uud dem Klosterkonvent die freie Wahl zu und behielt 
sich nur das Recht, bei der Wahlhandlung anwesend zu sein oder 
einen Vertreter zu entsenden. Bei der Investitur übergab er künftig
	        
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