Full text: Mittelalter (Theil 2)

imb Gewalt aus dem Wege. Den Sohn des oben genannten 
Sigbert, Namens Chloderich, stiftete er an, seinen alten Vater 
zu ermorden. Um seiner Herrschaft um so sicherer zu sein, ließ 
Chloderich dem Chlodwig sagen, er möge kommen und von seinen 
Schätzen nehmen, so viel er wolle. Chlodwig ließ ihm sagen, 
er möge sie behalten nnd sie seinen Gesandten nur zeigen. Dies 
that Chloderich; als er aber bei dem Oeffnen einer Truhe sich 
bückte, erschlug ihn einer der Gesandten, welcher dazu bestellt war, 
mit der Streitaxt. Nun eilte Chlodwig herbei und brachte durch 
die Betheuerung seiner Unschuld an dem Doppelmorde die Franken 
dazu, daß sie ihm als ihrem Herrn huldigten. Einen andern 
Verwandten bekriegte er unter den nichtigsten Vorwänden, nahm 
ihn gefangen und ließ ihn gefesselt vor sich bringen. Dann stellte 
er sich sehr entrüstet und sagte ihm: „Wie kannst du deinen Stamm 
so schänden und solche Fesseln tragen?" und schlug ihn mit der 
Streitaxt nieder. Nachdem er aus solche Weise seine Verwandten 
beseitigt hatte, that er betrübt, daß er keine Verwandten mehr 
habe, um dadurch den einen oder andern Vetter, der sich vor ihm 
" verborgen, hervorzulocken und ihn ebenso grausam zu todten. 
Doch es war ihm nicht beschieden, die Alleinherrschaft lange 
zu genießen; er starb 511 in seiner Hauptstadt Paris, nachdem 511 
er fein mit so viel Gewalt und Unrecht ausgebautes Reich unter 
feine vier Söhne vertheilt hatte. 
e. Das Lehnswesen. Eine mächtige Stütze des fränkischen 
Reiches war von Anfang an das Lehnswefen. Das meiste des 
im Kriege eroberten Landes gehörte nach damaliger Sitte dem 
Könige. Dieser vertheilte dasselbe an Männer feines Gefolges, 
welche sich im Kriege besonders verdient gemacht hatten; daneben 
behielt er immer noch so viel für sich, daß er feinen treuesten 
Dienern einzelne Stücke zur Nutznießung überlassen konnte. Dies 
Land blieb Eigenthum des Königs; der Empfänger hatte es nur 
zu Lehen und hieß Lehnsmann, der Geber Lehnsherr. 
Blieb der Lehnsmann feinem Lehnsherrn getreu, so behielt er das 
Gut auf Lebenszeit; Abgaben wurden von demselben nicht ent¬ 
richtet, er war aber dafür zur Heeresfolge verpflichtet. Große 
Vasallen thaten dasselbe mit kleineren Gütern. Ans den kleinen 
Lehnsleuten ist der niedere, aus den großen der höhere Adel tzyt- 
standen. ' V
	        
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