Full text: Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht

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entwürfe, welche ihre Provinz betrafen, ihr Gutachten abzugeben und bis 
zur Einrichtung einer Ständeversammlung für das ganze Land — die 
einer späteren Zeit vorbehalten blieb — auch die allgemeinen Gesetze über 
Personen, Eigentum, Steuerveränderungen u. s. w. zu beraten. 
Heerwesen. Besondere Sorgfalt widmete Friedrich Wilhelm auch 
nach den Befreiungskriegen der Entwickelung des Heerwesens. Die 
Militärverfassung wurde für die Zukunft im großen uud ganzen nach den 
von Scharnhorst aufgestellten Grundsätzen eingeführt. Sie beruht auf der 
allgemeinen Wehrpflicht, nach der jeder körperlich taugliche Preuße, sobald 
er das zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, zum Dienst für die Landes¬ 
verteidigung verpflichtet ist. Die bewaffnete Macht zerfällt in das stehende 
Heer, die Landwehr und den Landsturm, der nur in der äußersten Not 
zur Verteidigung im Innern des Landes aufgerufen werden soll. Jeder, 
der seine aktive Militärzeit erfüllt hat, tritt zunächst auf zwei Jahre in 
Kriegsreserve, dann zur Landwehr ersten Aufgebotes und nach zurück¬ 
gelegtem 32. Lebensjahre zur Landwehr zweiten Aufgebots über, welche 
alle wehrfähigen Preußen bis zum 39. Lebensjahre umfaßt. Diese Militär- 
verfassung ist bis in die Neuzeit im wesentlichen dieselbe geblieben. 
Finanzwesen. Um aber die zur Unterhaltung eines kriegstüchtigen 
Heeres, sowie die zur Staatsverwaltung notwendigen Mittel ausbringen 
und auch die in den Jahren von 1806 bis 1815 angehäufte Schulden¬ 
last, die sich im Jahre 1820 aus 215 Millionen Thaler belief, tilgen 
zu können, wurde der Staatshaushalt fest geregelt. Der König ließ 
kein Mittel unversucht, die Finanzlage des Staates zu heben. Er verkaufte 
den größten Teil seiner Domänen und verwandte den Erlös zur Tilgung 
der Schuldenlast. Große Ersparnisse machte er beim Militär durch Be¬ 
urlaubungen; außerdem bestimmte er, daß die gesamten Staatsausgaben 
nie den Betrag von 50V2 Millionen überschreiten dürsten. Anstatt der 
früher erhobenen Thoraccife wurde in größeren Städten die Mahl- und 
Schlachtsteuer, in kleineren Städten und aus dem platten Laude die Klassen¬ 
steuer eingeführt. Dadurch hoben sich die Einnahmen des Landes be¬ 
deutend, und man konnte beträchtliche Summen zur Verbesserung des 
Landbaues, zur Förderung des Handels und Verkehrs (durch Anlegung 
von Chausseeen), zur Hebung des Gewerbfleißes und zur Unterstützung von 
Künsten und Wissenschaften verwenden. 
Handel und Verkehr. Einen gewaltigen Aufschwung nahmen Handel 
und Verkehr infolge der Nutzbarmachung der Dampfkraft. Im Jahre 
1825 fuhr das erste Dampfschiff auf dem Rhein, und nachdem 1835 
zwischen Nürnberg und Fürth die erste deutsche Eisenbahn angelegt war.
	        
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