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wieder annahm, „in Confideration (Erwägung), daß Wir," wie er sagte,
„aus dem uralten Hause der gefürsteten Grafen von Hohenzollern
stammen".
Das Burggraftum zu Nürnberg hatte schon früh eine hohe Be¬
deutung dadurch erlangt, daß es den Mittelpunkt eines großen Teiles
kaiserlicher Güter bildete; die fränkischen Kaiser hatten dort ihre großen
Hausdesitzuugen, und als später die Hohenstaufen das fränkische Herzog¬
tum mit ihrem schwäbischen Besitze vereinigten, wurden die kaiserlichen
Güter im Burggraftum zu Nürnberg eine der Hauptstützen der Reichs¬
macht. Es ist daher leicht erklärlich, daß die Kaiser von jeher darauf
bedacht waren, diese Besitzungen von kräftiger Hand leiten zu lassen.
Aus diesem Grunde erlangten die Burggrafen von Nürnberg schon früh
eine große Geltung und Macht. Im Landgerichte zu Nürnberg, welches
zugleich das höchste Gericht für Sachsen und Schwaben, sowie für Franken
war, hatten sie die Gerichtsobrigkeit und führten ferner den obersten
Kriegsbefehl und die Oberaufsicht über sämtliche geringeren Vögte, Amt¬
leute u. s. w. Mit Rücksicht darauf, daß das ganze Ansehen der Burg¬
grafen in ihrem kaiserlichen Amte begründet war, haben dieselben sich von
jeher die Förderung der kaiserlichen Macht, die Hebung der Reichsgewalt
angelegen sein lassen. Sie sahen sich stets als des Kaisers und des
Reiches Diener an. Als der letzte Hohenstaufe, Kouradiu, sein kühnes
Unternehmen, die untergegangene Herrschaft seines Hauses wieder her¬
zustellen, in Neapel auf dem Schafott hatte büßen müssen, und für
Deutschland die kaiserlose, schreckliche Zeit hereinbrach, lenkte Burggras
Friedrich III. von Nürnberg die Stimme der Wähler auf den durch seine
ritterlichen Thaten wohlbekannten Grafen Rudolf von Habsburg, wofür
dieser den Burggrafen die Erblichkeit im Burggrafeuamt verlieh. In der
Schlacht bei Mühldorf (1322) gelang es einem andern Burggrafen,
Friedrich IV. von Hohenzollern, durch einen unerwarteten Reiterangriff
den Sieg an die bayrischen Fahnen zu fesseln und Friedrich den Schönen
von Österreich gefangen zu nehmen. So waren die Hohenzollern immer
bemüht, die Wohlfahrt des Reiches nach Kräften zu fördern. Es war
daher nur natürlich, daß die Kaiser aus allen Häusern sich der that¬
kräftigen Burggrafen stets dankbar erwiesen und sie für ihre Dienste
insofern belohnten, als sie ihnen zahlreiche Burgen, Städte, Wälder und
Gerechtsame jeder Art verliehen. Auch vergrößerten die Hohenzollern
ihren Besitz durch Familieuvervindungen, Erbschaft oder Kauf. Eine
thätige und weise Verwaltung ihrer Besitztümer, vereint mit Sparsamkeit,
verschaffte ihnen die Mittel zu immer neuem Erwerb. Eiue Hauptquelle