Full text: Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte

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die Etsch zuvor und schlug sie bei Custozza. Infolge dessen wurden 
auch die Unternehmungen Garibaldis gegen Südtirol gehemmt. Auch 
zur See waren die Italiener unglücklich; ihre Flotte wurde bei der 
Insel Lissa gänzlich geschlagen. 
C. Die Friedensschlüsse. 
a) Mit den deutschen Staaten, welche die Waffen gegen Preußen 
ergriffen hatten, wurden auf Grund der Nikolsburger Prälimi- 
narien die Friedensverträge einzeln abgeschlossen. 
Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main 
verloren ihre Souveränität und wurden Preußen einverleibt. 
Ebenso hatte Österreich die süddeutsche:: Staaten und 
Sachsen, allerdings mit Gewährleistung ihrer Selbständigkeit, 
preisgeben müssen; dieselben mußten ein Schutz- und Trutz¬ 
bündnis mit Preußen eingehen. 
b) Der Friedensschluß mit Österreich fand am 23. August in 
Prag statt. Österreich schied aus dem deutschen Bunde aus, 
erkannte den Bund an, den Preußen mit den Staaten nördlich 
vom Main schließen werde, verzichtete auf Schleswig-Holstein, 
das ebenfalls eine preußische Provinz wurde, uud zahlte 20 Mil- 
lionen^Thaler Kriegskosten. 
c) Mit Italien schloß Österreich den Frieden zu Wien (3. Oktober). 
Obgleich besiegt, erhielt Italien doch Venetien, das Franz Joseph 
nach der Schlacht bei Königgrätz an Napoleon in der Absicht 
überlassen hatte, den Frieden mit Italien zu vermitteln und 
sich mit ihm gegen Preußen zu wenden. 
D. Folgen des Krieges. 
a) Beilegung des Konfliktes in Preußen. Durch die glän¬ 
zenden Siege des umgestalteten Heeres war auch die Herstellung 
des Friedens zwischen Regierung und Volksvertretung in Preußen 
angebahnt worden. Der Landtag gab dem von den Ministern 
vorgelegten Jndemnitätsgesetz seine Zustimmung, wodurch die 
während der budgetlosen Regierung gemachten Ausgaben für 
gesetzmäßig erklärt wurden. 
b) Gründung des Norddeutschen Bundes. Mit den Staaten 
nördlich vom Main schloß Preußen den Norddeutschen Bund 
mit gemeinsamer Bundesverfassung. Die gesamte Wehrkraft 
desselben wurde nach der preußischen Militärgesetzgebung umge-
	        
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