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denselben jedes Mittels sich beraubt sah, andere Staaten zu billigen
Handelsverträgen zu zwingen. Der Reichskanzler ging daher an die
Riesenausgabe heran, das Zoll- und Steuerwesen umzugestalten, und
gab als Ziel derselben an, „durch Erhöhung der Verbrauchssteuern
nicht nur die eigenen Bedürfnisse des Reiches zu decken, sondern auch
die Einzelstaaten durch Überweisung eines Teils der Steuererträge in
den Stand zu setzen, drückende Steuern zu beseitigen oder zu er¬
mäßigen." Am 23. Mai 1879 nahm der Reichstag die Regierungs¬
vorlage über die Getreidezölle an, worauf er auch die übrigen land¬
wirtschaftlichen und indnstrieellen Schutzzölle bewilligte. — Au die
Schutzzölle schlossen sich die Finanzzölle, welche zur Vermehrung der
Finanzen einzelne vom Auslande eingehende Gegenstände allgemeinen
Verbrauchs (Thee, Kaffee, Tabak u. a.) kräftig besteuerten.
6. Die Kolonialpolitik. Ein bisher ihm fremdes Gebiet be¬
trat Deutschland im Jahre 1884 mit der Kolonialpolitik. Der Ge¬
danke an deutsche Kolonieen war bei dem größten Teile des deutschen
Volkes nicht unbeliebt; denn man bedauerte, daß so viele Auswanderer
ihrer Nationalität verlustig gingen, daß Deutschland die Kolonial¬
produkte erst aus zweiter Hand kaufen mußte und daß dem deutschen
Handel weite Absatzgebiete fehlten. Fürst Bismarck begann die
kolonialen Bestrebungen damit, daß er berühmten Handelsfirmen, die
in Afrika Faktoreien gegründet hatten, den Schutz des Deutschen Reiches
in Aussicht stellte und gewährte. Deutsche Kanonenboote erschienen
an der Küste der deutschen Niederlassungen, und zum Zeichen, daß
das Deutsche Reich dieselben unter seinen Schutz nahm, wurde die
deutsche Flagge aufgehißt. Auf diese Weise wurden Angra Pequena,
Kamerun, Togoland, Kaiser-Wilhelmsland auf Neu-Guiuea, der Bis¬
marck-Archipel und die Marschallinseln deutsche Schutzgebiete. Einen
Beweis von der Energie, mit welcher der deutsche Reichskanzler auch
die Kolouieenfrage behandelte und mit der er das Zurückweichen Eng¬
lands bewirkte, das herrenlosen Gebieten gegenüber „legitime" Rechte
geltend machen wollte, giebt die Kongokonferenz, die in der Hauptstadt
des Deutschen Reiches 1884—1885 auf die Einladung Deutschlands
und Frankreichs sich versammelt hatte und die Verhältnisse des neutralen
Kongostaates regelte.
7. Die Sozialreform. Eine Ausgabe, für welche besonders
der Kaiser persönlich eintrat und durch deren Übernahme Deutschland