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4. Heinrich V. und die inneren Zustände Deutschlands unter den
salisch-fränkischen Kaisern.
(1106 bis 1125.)
Mit dem Tode Heinrichs IV. war eine bedeutsame Zeit für die
Entwicklung des deutschen Reiches abgeschlossen. Nie vorher hatten
sich Kirche und Staat so schroff gegenüber gestanden, nie die Kirche so
stark ihre Sonderinteressen ausgeprägt, verteidigt und besondere Rechte
erkämpft, wie unter Heinrichs IV. Regierung.
Die Karolinger wie die sächsischen Kaiser hatten alle Kräfte ein¬
gesetzt, der Kirche zu dienen, das Christentum in Deutschland auszu¬
breiten; aber jetzt war die einst bedrängte christliche Kirche erstarkt und
hatte sich zur Herrin über den Staat erhoben. Waren die Kloster
einst nur Stätten christlicher Zucht und Sitte, Schulen der Kunst und
Wissenschaft, jetzt hatten sie durch Schenkungen und Verleihungen
Reichtümer angehäuft; die geistlichen Herren waren Fürsten geworden.
Die Kirche hatte sich verweltlicht.
Wohl standen ernste Männer auf, welche diesen Schaden der
Kirche erkannten; sie meinten ihr und der Geistlichkeit neue Lebens¬
elemente durch eine strengere Klosterzucht zuzuführen. Hier sind be¬
sonders drei Mönchsorden zu nennen, deren guter Einfluß nicht zu ver¬
kennen ist: Die Cluniacenfer (910), gegründet von Abt 23emo in
Burgund und die Cisterzienser (1098), von Robert zu Dijon in
Frankreich gestiftet. Der Orden der Cisterzienser erhielt seine größte
Bedeutung unter Bernhard von Clairveaux (f 1153), dessen Name in
der Geschichte der Kreuzzüge unsterblich geworden ist; er gründete allein
160 Klöster.
Der dritte und strengste Orden war der durch den Erzbischof
Brun von Köln (1084) gestiftete Orden der Karthäuser (zu Chartreux
bei Grenoble), der in völliger Abgeschiedenheit von der Welt dieser
wenig dienen konnte. Ueberhanpt wird die Abkehr von der Welt,
die Abgeschlossenheit der Beschaulichkeit jetzt christliche Zeitrichtung des
Klosterlebens.
Mit der Zeit hatte die Auslegung der Hl. Schrift mancherlei
Deutungen erfahren, die ihre Lauterkeit abschwächten und mehr per¬
sönlichen Interessen dienten. Heiligendienst, Bilder- und Reliquien¬
verehrung hatten der Werkgerechtigkeit Thor und Thür geöffnet und
dem abergläubischen Wesen Vorschub geleistet.