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schmachten. Erst als auch er eine Bittschrift eingereicht hatte, wurde er aus
dem Verhafte befreit und legte nun sein Amt als Syndicus nieder. Die
Ritterschaft gab ihm ein ehrenvolles Zeugniß und 3000 Thaler, die er aber
nicht als Schmerzensgeld, sondern als einen Beweis der Theilnahme der
Ritterschaft an seinem Schicksal annehmen wollte. Er wurde bald darauf
Syndicus in Rostock und spater Rath des Königs Christian IV.
Wic hier, so gehörte auch sonst Christian Ranzau auf den Landtagen
zur Opposition, ohne aber dadurch die Achtung seiner Landesherren zu ver¬
lieren. Am 28, Juni 1647 beschloß Christian IV., seinen einzigen Sohn
Friedrich zum Statthalter in den Herzogthümern zu ernennen und ihm die
Herrschaft Pinneberg, die er eine Grafschaft nannte, zum Erbeigenthum zu
geben, und wies ihm das Schloß zu Pinncberg zur Residenz an. Als er
aber im folgenden Jahre starb und Friedrich König ward, trat dieser die
Statthalterschaft an Christian Ranzau ab. Im folgenden Jahre (28. De-
cember 1649) trat der Herzog Friedrich III. seinen Antheil an der Herrschaft
Pinneberg, das Amt Barmstedt, durch einen Kauf- und Taufchvertrag an
Christian Ranzau ab. Unter Zustimmung des Königs Friedrich III. und der
Fürsten des Sonderburgschen Hauses ward er nicht bloß Gutsherr dieser
Landschaft, sondern erhielt alle Hoheitsrechte, wie einst die Schauenburger
Grafen sie besessen hatten. Als nun Christian Ranzau 1650 im Aufträge
des Königs nach Wien kam, um die Belehnung von Holstein für seinen
Herrn zu empfangen, ernannte ihn der Kaiser zu seinem Kammerherrn und
erhob ihn zum Reichsgrafen, so daß jetzt mitten in Holstein ein kleiner
unabhängiger Staat, eine Reichsgrafschaft, entstand. Christian Ranzau
wohnte von nun an den Reichstagen, z. B. dem von Regensburg 1653, in
doppelter Eigenschaft bei, als Reichsgraf und als Gesandter des Königs.
Wie sein Großvater, brannte er für alle Arteil des Ruhms. In dem
letzter: Kriege Christian IV. gegen Schweden, der den Brömsebroer Frieden
veranlaßte, warb er, damals 30 Jahre alt, auf eigne Kosten ein Freicorps,
und zwang die schwedische Besatzung in Ripen, sich zu ergeben. Wie seine
Vorfahren, war auch er ein Beschützer der Kunst und Wissenschaft, und viele
Gelehrte rühmen seine Talente, seine Kenntnisse und seine'Freigebigkeit;
als Reichsgraf erhob er sogar einen Gelehrten in den Adelstand. Auch war
er Mitglied einer adeligen Gelehrtengesellschaft, welche der Fürst von Anhalt
gestiftet hatte und in welcher jedes Mitglied einen besondern Beinamen
führte. Christian Ranzau hieß der Gezierte. Er starb, neunundvierzig
Jahre alt, zu Kopenhagen, den 8. Rovemver 1663.
Sein Sohn Detlev folgte ihm als Reichsgraf, nicht als Statthalter.
Den letztern Posten erhielt fein Schwager Friedrich v. Ahlefeld. Mit diesem
Detlev Ranzau, der ein Zeitgenosse Christian Albrechts war, beginnt der
Verfall des Ranzau'schen Hauses, und es scheint, als ob er selbst schon mehr
an den Untergang als an den Aufschwung desselben gedacht hat; ihm schien es
genug zu sein, wenn nur der Raine bleibe. Denn er erließ schon 1669 eine
Urkunde, daß beim Aussterben seiner männlichen Nachkommenschaft die Graf¬
schaft Ranzau an den König von Dänemark fallen, jedoch von der Grafschaft
Pinneberg getrennt bleiben und ihren Namen behalten solle. Er starb am
8. September 1697 zu Hamburg und hinterließ von seiner ersten Gemahlin,
einer gebornen Brockdorf, drei Kinder, wovon der älteste Sohn Christian