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XII. 
In ihrem gantzen Leben sollen sie suchen unsträfflich zu seyn, dahero sich nicht 
antreffen laßen in Trinck- Tantz- Opern- Comoedien- und Spielhäusern, wie auch 
unsere Churfürst! Schulordnung will; des Brandtwein- und Tobacks-Trinckens unter 
der Schule sich gäntzlich enthalten, vielweniger die Schulkinder zu Höhlung deßelben 
gebrauchen. In der Kleidung sollen sie sich erbar und reinlich halten, damit auch 
dießfalß die Kinder ein gutes Exempel an ihnen finden. 
XIII. 
Ein ieder soll zusehen, daß seine Schul-Stube reinlich sey, und darinnen nicht 
Hunde, Katzen, Vögel halten . . . 
XV. 
Die Lectiones, so er früh, von 8. bis 11. Uhr, und Nachmittags von 1.—4. 
hält, fängt er allezeit mit Gesang, Gebeth, und Bibel-Lesen an. . . . ordentlich 
läst er ein Kind sprechen den Morgen-Segen Lutheri, ein anderes das Heil. Vater¬ 
unser, das dritte den Christlichen Glauben, das vierdte einen Psalm, das fünffte 
ein Stück aus dem Catechismo . . . 
XVI. 
Nach dem Gebeth läßet er ein Capitel aus der Bibel lesen, wobey er die 
nachdrücklichsten Sprüche kürtzlich erkläret, lehret die Loca Parallela fleißig auf¬ 
schlagen, damit die Kinder von Jugend auf sich gewöhnen, Schrifft aus Schrifft zu 
erklären, welches allezeit ein Kennzeichen der Evangelischen Lehre ist. 
XVII. 
Seine Schule, darinnen er über 50. Kinder nicht haben soll, theilet er in 
3. Classen. Die erste lernet Buchstabiren, Syllabiren und lesen, daneben den kleinen 
Catechismum Lutheri, und kleine Sprüchlein aus dem Dreßdnischen Catechismo, 
auch etliche kleine Psalmen, Tischgebethe, Morgen und Abendsegen. 
Die andere Classe wird im Lesen fortgeführet aus dem Neuen Testamente, 
lernet die Auslegung Lutheri, die Mittlern Sprüche und Psalmen, sänget auch an 
zu Schreiben und rechnen, wie auch die Haustaffel und Fragstücke Lutheri sich be- 
kandt zu machen. 
Die dritte Classe wird im fertigen Lesen aus dem Alten Testament fort¬ 
geführet und perfectioniret, treibet das Examen Catechismi, lernet die großem 
Sprüche, so in selbigem Examine stehen, wird ferner geübet im Schreiben und 
Rechnen, auch so etliche vorhanden, so dazu geschickt sind, und Lust haben, werden 
geführet in die Principia Latinae Linguae, Geographie, Historie und Geometrie. 
XXIII. 
Das Ende derer Lectionen, so vor alß Nachmittags, schließet er wieder mit 
singen und bethen, und ermahnet sie bey der Dimission zur Erbarkeit und Stille 
auff den Gaßen, wie auch zur Furcht Gottes, gehet Ihnen auch nach, und ob- 
serviret ihr Verhalten. 
XXIV. 
(Nach dem Beispiel eines Stundenplanes im Sinne des § XVII heißt es weiter:) 
Mittwochs und Sonnabends nachmittags hält er eine Singe Stunde. Finden 
sich einige Knaben, so er zu denen Principiis Latinae Linguae, Arithmeticae, 
Geographiae, Calligraphiae, Geometriae und Historiae anführen kan, soll er dazu 
privat-Stunkn halten, welche ihm a part bezahlet werden.
	        
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