Full text: Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg (Teil 3)

und überreichte ihm dann Ring und Stab; dafür mußte ihm natürlich 
dieser den Eid der Treue und deö Gehorsams leisten (Lehnseid). 
Aber warum war das so eingerichtet? Die Bischöfe sind doch 
Diener der Kirche und haben die Geistlichen zu regieren, den Gottes¬ 
dienst und die Predigt zu überwachen? Wir wissen aus der Geschichte 
Karls des G. und Ottos des G. sowie aus dem, was wir oben über die 
Simonie gehört haben, daß die Bischöfe zugleich Reichsfürsten waren 
die Land und Leute regierten, Steuern erhoben. Recht sprachen, den 
Heerbann aushoben und dem Kaiser zuführten. Land und Leute kann 
ihnen aber nur der Kaiser verleihen, weil er der oberste Herr über 
Land und Leute ist; er giebt ihnen die fürstliche Gewalt in ihrem Bis¬ 
tum zu Lehen, gerade wie den Fürsten, und verlangt dafür den Dienst- 
oder Lehnseid, sonst hätte er ja gar keine Gewalt mehr über das ver¬ 
liehene Land. 
Wie sollte aber das von jetzt an nach dem Willen Gregors werden? 
Nicht mehr der Laie — also der Kaiser — darf einen Geistlichen zum 
Bischof wählen und ihm dann die Investitur mit Ring und Stab geben 
sondern Geistliche wählen den Bischof (wahrscheinlich die vornehmsten 
Geistlichen des Bistums, die Domherren, oder auch der Papst selbst) 
und wenn dem Papste der Gewählte recht ist, so schickt er ihm Ring 
und Stab und giebt ihm damit nicht bloß sein Hirtenamt, sondern 
auch sein Fürstenamt, die Herrschaft über Land und Leute; der Lehns¬ 
eid an den Kaiser fällt natürlich weg. 
Wenn ich euch nun sage, daß damals halb Deutschland und Italien 
geistliches Land war und also von Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten 
regiert wurde, so könnt ihr mir leicht die Frage beantworten: Was 
wird die Folge sein, wenn der Papst seinen Willen betreffs der In¬ 
vestitur durchsetzt? Die Bischöfe sind dann bloß noch vom Papst ab¬ 
hängig, denn er hat sie eingesetzt und kann sie auch wieder absetzen- 
ihm allein haben sie treu und gehorsam zu sein, nicht mehr dem Kaiser 
der Papst regiert durch seine Bischöfe halb Deutschland und Italien - 
der Kaiser verliert die Macht über sein halbes Reich, denn er kann 
nicht mehr über die Steuern und die Männerkraft der geistlichen Länder 
verfügen, weil ihm die geistlichen Fürsten nicht mehr den Lehnseid zu 
schwören brauchen. 
Und nun wißt ihr auch, zu welchem Zweck der Papst die Investitur 
durch Laien verbot? Er wollte gerade das, was wir eben die Folge 
seines Verbotes genannt haben. Der Papst soll Oberherr über alle 
Bischöfe und die von ihnen regierten Länder werden; der Kaiser soll 
keine Gewalt mehr über die hohen Geistlichen unb die Kirche haben, 
soll nicht mehr seine guten Freunde und treuen Anhänger zu Bischöfen 
machen können und soll nicht mehr über geistliche Länder regieren. 
Wenn nun aber der Kaiser, Könige und Herzöge sich das nicht 
gefallen und sich ihr seitheriges Recht zur Investitur nicht nehmen 
lasten, was dann? Dann wird der Papst zu demselben Mittel greifen, 
wie beim Verbot der Simonie, erwirb jeden Laien, der die Investitur 
giebt, und jeden Geistlichen, der sie von einem Laien annimmt, mit
	        
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