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erstem. Wäre das Los umgekehrt gefallen, so hätten wir jetzt zu
Regensburg ein unbedeutendes Oberhaus, und die verbundenen
Städte und Gemeinden würden in einem vereinigten Körper die
Gesetze handhaben, welche ihre Vorfahren, mitten in dem heftigsten
Kriege gegen die Territorialhoheit, der übrigen Welt auferlegt
hatten .... Noch im 16. Jahrhundert behauptete er (der
hanseatische Bund) die alleinige Handlung in der Ostsee mit einer
Flotte von 24 Kriegsschiffen gegen die Holländer. . . —
Justus Möser, Patriot. Phantasien, ed. von R. Zöllner,
1871, T. I, S. 143f.
187a. (1648.) Was insbesondere die Stadt Augsburg
betrifft, so soll der geheime Rat aus sieben aus den Patricier;
samilien gewählten Senatoren bestehen; aus diesen sollen zwei
Stadtoberhäupter, Stadtpfleger allgemein genannt, genommen
werden, einer katholisch, der andere der Augsburgischen Konfession
verwandt; von den übrigen fünf sollen drei katholisch und zwei
der Augsb. Konf. verwandt sein; die übrigen Ratsmitglieder des
sogenannten kleineren Rates, auch die Syndici, die Beisitzer im
städtischen Gerichte und alle anderen Beamten sollen von beiden
Religionen gleich viel sein. Der Kämmerer sind drei, zwei von
ihnen gehören ein und derselben Religion an, der dritte der ent¬
gegengesetzten, doch so, daß im ersten Jahre zwei katholisch sind,
einer jedoch der Augsb. Konf. verwandt, im zweiten Jahre zwei
der Augsb. Konf. verwandt, und der dritte katholisch ist, und so
fortan in jedem Jahre abwechselnd. — In Dünckelspühl, Biberach
und Ravensburg sollen zwei Bürgermeister (consules) sein, einer
katholisch, der andere der Augsb. Konf. verwandt; die vier Mit¬
glieder des geheimen Rates sollen in gleicher Zahl beiden Re¬
ligionen angehören. Dieselbe Gleichheit soll auch bezüglich des
Rates (senatus), des städtischen Gerichtes, der Kämmerei und
aller anderen öffentlichen Ämter . . . beobachtet werden.
Friede von Osnabrück V, 4 und 11.
187b. (1684.) Von den freien Städten haben einige ein
aristokratisches Regiment, in denen nämlich die höchste Gewalt
einem Rate anvertraut ist: zu diesem werden die vornehmen Bürger
durch die (Stimmen der Ratsmitglieder selbst gewählt. Hier kann
der Rat weder vom Volke zur Ordnung gerufen werden, noch ist
er zur Rechenschaftsablegung über seine Verwaltung verpflichtet.