Full text: Staat und Verwaltung in der römischen Kaiserzeit (H. 13)

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böcherei 
der 
Staati. Päd. Akademie 
TRIER X)\ 
Einleitung. 
Den großen Cäsar hinderte sein früher Tod an der (Erfüllung seiner 
Bestimmung: das römische Weltreich zu staatlicher und geistiger (Einheit zu 
verschmelzen. (Erst Ruguftus hat die widerstreitenden (Elemente zusammen¬ 
geführt und auf den Trümmern des Bürgerfreistaates einen neuen Staats« 
bau geschaffen, der ein halbes Jahrtausend bestehen konnte. Seit Ruguftus 
ist der Wille der Kaiser, den Formen des römischen Staates und feiner Kultur 
in der von ihnen beherrschten Welt dauernden Bestand zu sichern, der ruhende 
pol im Wandel der römischen Kaisergeschichte. Und von Ruguftus bis Markus 
ist ihr Inhalt die stetig fortschreitende Entwicklung zur (Einheit des Weltreiches, 
soweit sie bei dem Mangel an gemeinschaftlicher Nationalität — der unheil¬ 
vollsten Schwäche des Staates — erreichbar war. Rls auseinanderlebendes 
und nur durch sieggewohnte Heere zusammengezwungenes, als ein in poli¬ 
tischem, wirtschaftlichem und sittlichem Ruine befindliches Ganze hatte die 
Militärmonarchie das Reich hinterlassen und an Ruguftus weitergegeben. In 
denFormen, die das Kaisertum ihm gab, hat der antike (Beist feine weltgeschicht¬ 
liche Mission angetreten, in ihnen die (Entwicklung der Mittelmeerländer zu 
Kulturstaaten sich vollzogen und so stark sich ausgewirkt, daß sie auch nach 
dem Untergang des Reiches sich unüberwindlich zeigten. Das Christentum 
kam zu den germanischen Stämmen in der Fassung einer Kirche, deren 
hierarchische und provinzielle Gliederung ein so treues Rbbild des alten 
Reichsregiments war, daß der römische Cpiskopus das Imperium Roms 
einfach fortgesetzt hat. Selbst die Barbaren des 3. und 4. Jahrhunderts 
haben sich ihm gebeugt und die Gedanken römischer Staatskunst auf spätere 
empfänglichere Geschlechter übertragen. Trotzdem ist eben diese Verfassung 
nur trümmerhaft überliefert. Selbst für des Ruguftus großes Werk fehlt 
die einander entgegenstehende Überlieferung, die erst die kritische Scheidung 
möglich macht. Dieser Stand der (Quellen macht nur eine Vereinigung vieler, 
mehr oder weniger kleiner Teile möglich, wenn ein sicheres Bild des Gewesenen 
zustande kommen soll. Und selbst sie fordern nicht feiten die Fähigkeit, aus 
dem Besonderen das Rllgemeine erst zu erschließen. Unberücksichtigt blieben 
— obwohl seine Institutionen uns völliger bekannt sind — der Rufbau und 
Rusbau des Diokletianifchen Regiments. (Es widerspricht als wirkliche Mon¬ 
archie dem auf das Zusammenwirken der bevorrechteten Stände — Senat und 
Ritterschaft — gegründeten Prinzipat des Ruguftus und es sucht entgegen 
dem römischen — konservativen — Geiste, der die alten Formen nur den neuen 
Bedürfnissen anpaßte und auch dem römischen Kaiserreiche den Charakter 
des römischen Kolonialreiches erhalten hatte, Vorbild und halt im (Orient. 
Quellenjammlung 11,13: fjönn, Röm. Kaiferßeit 1 
r<x. 
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