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II. Unter den Nachfolgern des Augustus.
streben, die Lage der Bevölkerung überall persönlich kennen zu lernen,
führte ihn auf Reisen in fast alle Provinzen des Reiches, auch nach
Germanien. Seine Mußestunden verbrachte er gern in der einige
Meilen von Rom entfernt liegenden „Villa des Äadrian", in Tivoli;
dazu gehörten Tempel, Theater, Bäder, fallen mit Prachtsälen und
kostbaren Kunstwerken, wovon noch ertragreiche Ausgrabungen zeugen.
Dort umgab er sich mit Künstlern und Gelehrten. Auch Marc
Aurel gehört zu den besten Kaisern. In seinen „Selbstbetrachtungen"
erweist er sich als ernster, sittenstrenger Mann von unvergänglichen
Gedanken. Die Tugend erschien ihm als höchstes Gut und reinstes
Glück, äußere Ehren und Besitztümer wertete er nicht hoch. Er war
der „Philosoph auf dem Throne"; man kann ihn zur „stoischen" Schule
rechnen.
Schon um die Mitte des zweiten Jahrhunderts hatte das Reich
einen schweren Ansturm der Germanen auszuhalten. An der unteren
Donau und am Mittelrhein mußten zahlreiche Scharen der „blonden
Barbaren" in die Grenzprovinzen ausgenommen werden. Sie erhielten
Land und Übernahmen dafür den Grenzschutz. Auch die an den
Grenzen liegenden Legionen füllten zahlreiche nichtrömische Miets¬
truppen. In der Land ehrgeiziger Führer wurden diese bunt zusammen¬
gewürfelten Äaufen etwa zwei Jahrhunderte lang schlagfertige Werk¬
zeuge zur Ab- und Einsetzung von Kaisern. Daher redet die
Geschichte von den „Soldatenkaisern" des dritten Jahrhunderts,
die Spielbälle in der Äand der Legionen waren, schnell wechselten
und meist ermordet wurden. — In der langen Reihe dieser meistens
rohen und prunksüchtigen Kaiser, deren Denkmäler die riesenhaften
Thermen sind, kommt Diokletian und Konstantin eine besondere
Bedeutung zu. Sie regierten am Ende des dritten und am Anfang
des vierten Jahrhunderts und beseitigten endgültig die Überreste
republikanischer Formen, die bisher immer noch bestanden hatten. Die
unumschränkte Alleinherrschaft mit besoldetem Beamtentum unter
völliger Ausschaltung des Senates wurde jetzt auch rechtlich durch¬
geführt. Nun kam den Kaisern auch gesteigerte religiöse Verehrung zu.
Um den Ertrag der allgemeinen Reichssteuer zu erhöhen, hatte man
schon seit einiger Zeit allen Freigeborenen das römische Bürgerrecht1)
verliehen. So strömten den Kaisern unermeßliche Mittel zu. Sie
umgaben sich nach orientalischem Muster mit einem großartigen Äof-
J) Freilich waren damit politische Rechte nicht mehr verbunden. Aus¬
gedehntere Flächenstaaten konnten im Altertum nur in der Form von Despotien
bestehen, da man eine Ausübung staatsbürgerlicher Rechte durch Vertreter, das
Repräsentativsystem, noch nicht kannte.