Full text: Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten

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der Verfolgungen ausgezeichnet hatten. Das Volk wandte sich 
nicht immer mit dem Interesse des Herzens den Lehrstreitig- 
keiten zu und fand sich durch äußerliche Aneignung und Wieder¬ 
gabe der Glaubensformeln sowie durch Ceremonien, die das 
Christenthum ersetzen, statt nur begleiten sollten, befriedigt. 
Indessen wirkte der christliche Gedanke aus Gesetzgebung und 
Sitte doch auch manchfach günstig ein und beförderte die 
Humanität, so daß z. B. die rohen Gladiatorenspiele und die 
©tfaneret abnahmen. Auch darf die Hebung der Stellung der 
Frauen, die durch das Christenthum überhaupt erst in die 
gebührende Achtung kamen, nicht gering angeschlagen werden; 
manche von ihnen haben eine entscheidende Bedeutung erlangt' 
z. B. Nonna, die Mutter des Gregor von Nazianz, und 
Moniea, die Mutter Augustins. 
Kirchenzucht wurde immer (Excommnnication, Bnßdis- 
cipliu), obwohl verschieden, geübt. Die größte Strenge wollten 
die Donatisten in Nordafrika (Donatus 315 Gegenbischof 
in Karthago). 
c. Verfassung. 
§ 36. In den ältesten Zeiten waren Lehrer und Vor¬ 
steher der Gemeinden die Apostel, als deren Stellvertreter 
und Nachfolger die Presbyter, d. h. Aelteste (Apostel¬ 
geschichte 11, 30) wirkten. Einer von diesen mit dem Namen 
Bischof (d. H. Aufseher) und mit dem Amte, nicht nur geist¬ 
lich zu arbeiten, sondern auch die Gemeinde nach Außen zu 
vertreten, erlangte nach der Zeit der Apostel ein Uebergewicht. 
Für die Armenpflege, später auch zur Aushilfe im geist¬ 
lichen Dienst, waren die Diakonen (d. H. Diener, Helfer, 
Almosenpfleger) vorhanden, z. B Stephanus; auch weibliche 
Diakonen werden genannt (Röm. 16, 1). Einzelne Gemein¬ 
den sandten Evangelisten, d. H. Prediger des Evangeliums 
oder Missionare unter die Heiden, z. B. Philippus Apostg. 
21, 8, Timotheus und Titus Eph. 4, 11, 2. Tim. 4, 5. 
Diese Kirchenämter wurden von den Aposteln, bezw. den 
Presbytern unter Zuzug der Gemeinde besetzt, und ihre mit 
Gebet und Handauflegung eingeweihten Inhaber durch freie 
Gaben unterhalten. 
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