14 Ausdehnung des Frankenreichs. Innere Verhältnisse.
Bischof den Namen „der allerchristlichste", den sich nachher alle Nachfolger
Chlodwigs auf fränkischem Thron beilegten.
8 31. Weitere Ausdehnung des Krankenreichs. Als katholischer Christ
begann Chlodwig i. I. 500 den Krieg gegen den manischen Burguuden-
könig Gundobad. Dieser wurde zwar bei Dijon 500 besiegt, machte sich aber
kurz daraus mit Hilfe des Ostgotenkönigs Theoderich wieder unabhängig.
_ Als sodann die katholische Geistlichkeit des Westgotenreichs, welche für
Chlodwig anfs eifrigste thätig war, über Bedrückungen seitens der Arianer
klagte, griff Chlodwig zu den Waffen, besiegte den Weftgotenkönig Alarich
(bei Voullon?) südlich von Poitiers i. I. 507 und schlug das Land
bis zur Garonnc zum fränkischen Reich.
Darauf machte sich Chlodwig auch zum Alleinherrscher sämtlicher Franken
tnfcem er feilte Mischen Mitkönige durch Meuchelmord und Verrat aus
dem Wege räumte, während er bei den Ripuariern durch Volkswahl auf
den Thron berufen wurde. — So erhielt die Gründung des Franken¬
reichs ihren Abschluß.
§ 32- Sunm Verhältnisse. Der König ist Mittelpunkt aller welt¬
lichen und geistlichen Gewalt. Er saßt in seiner Hand säst alle Besug-
nisse zusammen, welche früher der Volksversammlung zustanden. Er er¬
nennt die Vorsteher der Gaue (s. § 9). Diese führen den Namen
Grafen und üben innerhalb ihres Gebiets die höchste richterliche und
militärische Gewalt im Namen des Königs aus. Der König bietet die
Freien zum Heere auf, und nur ihm sind sie verpflichtet; er ernennt die
Herzöge; nur er ist berechtigt, ein Gefolge (trustis regia) zu halten.
Dazu ist das Königtum erblich. Diese Macht des Königs wird unter¬
stützt durch ein ungeheures Privatvermögen, indem aller herrenlose Grund¬
besitz und alles Staatsgut in den eroberten Landesteilen dem König zu
Eigentum zufiel.^ Vielfach verwendete der König feinen Reichtum an
Grundbesitz, um sich durch Schenkungen an seine Unterthanen gute Freunde
zu erwerben; besonders die Geistlichkeit wurde reichlich bedacht. Von
einem Abhängigkeitsverhältnis des Beschenkten, wie es später im Lehens¬
wesen stattfand, war damals noch keine Rede.
Die Hof- und Staatsbeamten waren Beamte des Königs, ihm per¬
sönlich verpflichtet. Die Hofdiener waren: der Senefchalk oder älteste
oberste Knecht (später Truchseß genannt); der Marschalk, der Vor¬
steher der Marställe und Waffenkammern; der Kämmerer, der die
Finanzen und das innere Hauswesen verwaltete; der Schenk als Keller¬
meister; der Majordomus oder Hausmeier, Oberster des königlichen
Gefolges und Vorstand der Hoffchule für junge Edelknaben, daher auch
Erzieher der Prinzen uud infolge dessen Regierungsvormund über un¬
mündige Könige; durch ihre Stellung zum Gefolge und zur Hofschule
wurden sie allmählich das Haupt der Aristokratie des Landes und brachten
das Amt des Domänenministers (domesticus) in ihre Hand; ferner der
Kanzler, der die königlichen Urkunden (Diplome) ausfertigte, und die
Pfalzgrafen, (comites palatii), Hofgerichtsbeamte. In der Folge wurden
diese Beamten zum Teil sehr mächtig, am mächtigsten die Hausmeier.
r, •>>. Die Kirche des Frankenreichs stand damals noch in keinem
Verhältnis zum Papste. Als Landesherr besaß Chlodwig die höchste