Die Staatseinrichtungen des Augustus, Blüte der Litteratur rc. 57
Macht fortwährend im Steigen begriffen war, weilte Antonius in Syrien
und Ägypten und schwelgte nach wie vor im Verein mit Kleopatra in
Lustbarkeiten aller Art, dabei seine eigene Würde wie die Interessen des
römischen Staates vergessend. Als er von Ägypten aus auch einen schimpflichen
Zug gegen die Parther unternahm und bald darauf seine Gattin, die
edle Oetavia, Octavians Schwester, verstieß, als er ferner an die Kinder
der Kleopatra römische Provinzen verschenkte, ließ der Senat auf Betreiben
des Oetavianns dem Namen nach der Kleopatra. in Wirklichkeit dem
Antonius den Krieg erklären.
In der Seeschlacht bei A etium (am Eingang in den ambracischen 31
Meerbusen) errang Oetavian durch seinen bewährten Feldherrn Agrippa
den entscheidenden Sieg über Antonius und Kleopatra; beide waren, noch
ehe die Schlacht entschieden war, mutlos nach Alexandria geflohen; 7 Tage
später ging das Landheer des Antonius, nachdem es vergeblich dessen
Rückkehr erwartet hatte, zu Oetavian über.
Im nächsten Jahre rückte dieser durch Syrien gegen Ägypten vor, schlug
den Antonius abermals bei Alexandria, der darauf, von Kleopatra ver¬
raten, sich selbst den Tod gab. Auch diese machte freiwillig ihrem Leben
ein Ende, nachdem sie vergeblich versucht hatte, Oetavian in ihre Netze
zu ziehen.
Ägypten wurde römische Provinz. Octavianns, nun Augustus, d. i.
der Erhabene genannt, kehrte als Alleinherrscher nach Rom zurück.
Somit war aus der Republik (nachdem sie 480 Jahre bestanden hatte),
eine Monarchie geworden.
III. Rom unter Kaisern (31 v. Chr. — 476 nach Chr.).
Augustus.
(31 v. Chr. — 14 nach Chr.)
§ 30. Die Stimtseinridjtuttgen des Augustus — Pliite der Litteratur —
Ieldjüge an der Poitnu und am Rhein.
Wiewohl Augustus in Wirklichkeit Alleinherrscher war, so wurden doch
manche Einrichtungen des untergegangenen Freistaats der Form nach von
ihm beibehalten; so ließ er Senat und Volksversammlung fortbestehen, be¬
schränkte aber beider Besuguisse erheblich. Als Imperator und Prineeps
besaß er unumschränkte Gewalt.
Als Imperator hatte der Cäsar (Kaiser), ein Titel, der ebenso wie der
Beiname „Augustus" aus alle Nachfolger Octavians überging, den Heerbefehl
über alle Streitkräfte zu Wasser und zu Lande; als Prineeps war er Vor¬
sitzender des Senats. Da Augustus sich auch das Konsulat, die Prätur,
die Censoren- und Tribunengewalt, sowie die Oberpricsterwürde übertrage»
ließ, so vereinigte er alle höheren republikanischen Ämter in seiner Person.
Als'oberster Richter entschied der Kaiser in allen Rechtssachen in letzter
Instanz, denn jedem römischen Bürger war die Appellativ,: an ihn ge¬
stattet. Unter den von ihm neu eingesetzten Ämtern waren die beiden
wichtigsten
1. das des Stadtpräfekten (praefectus urbi), der Ruhe und Ordnung
in der Hauptstadt aufrecht zu erhalten hatte und die Polizei übte,