Full text: Römische Geschichte (5)

Die Staatseinrichtungen des Augustus, Blüte der Litteratur rc. 57 
Macht fortwährend im Steigen begriffen war, weilte Antonius in Syrien 
und Ägypten und schwelgte nach wie vor im Verein mit Kleopatra in 
Lustbarkeiten aller Art, dabei seine eigene Würde wie die Interessen des 
römischen Staates vergessend. Als er von Ägypten aus auch einen schimpflichen 
Zug gegen die Parther unternahm und bald darauf seine Gattin, die 
edle Oetavia, Octavians Schwester, verstieß, als er ferner an die Kinder 
der Kleopatra römische Provinzen verschenkte, ließ der Senat auf Betreiben 
des Oetavianns dem Namen nach der Kleopatra. in Wirklichkeit dem 
Antonius den Krieg erklären. 
In der Seeschlacht bei A etium (am Eingang in den ambracischen 31 
Meerbusen) errang Oetavian durch seinen bewährten Feldherrn Agrippa 
den entscheidenden Sieg über Antonius und Kleopatra; beide waren, noch 
ehe die Schlacht entschieden war, mutlos nach Alexandria geflohen; 7 Tage 
später ging das Landheer des Antonius, nachdem es vergeblich dessen 
Rückkehr erwartet hatte, zu Oetavian über. 
Im nächsten Jahre rückte dieser durch Syrien gegen Ägypten vor, schlug 
den Antonius abermals bei Alexandria, der darauf, von Kleopatra ver¬ 
raten, sich selbst den Tod gab. Auch diese machte freiwillig ihrem Leben 
ein Ende, nachdem sie vergeblich versucht hatte, Oetavian in ihre Netze 
zu ziehen. 
Ägypten wurde römische Provinz. Octavianns, nun Augustus, d. i. 
der Erhabene genannt, kehrte als Alleinherrscher nach Rom zurück. 
Somit war aus der Republik (nachdem sie 480 Jahre bestanden hatte), 
eine Monarchie geworden. 
III. Rom unter Kaisern (31 v. Chr. — 476 nach Chr.). 
Augustus. 
(31 v. Chr. — 14 nach Chr.) 
§ 30. Die Stimtseinridjtuttgen des Augustus — Pliite der Litteratur — 
Ieldjüge an der Poitnu und am Rhein. 
Wiewohl Augustus in Wirklichkeit Alleinherrscher war, so wurden doch 
manche Einrichtungen des untergegangenen Freistaats der Form nach von 
ihm beibehalten; so ließ er Senat und Volksversammlung fortbestehen, be¬ 
schränkte aber beider Besuguisse erheblich. Als Imperator und Prineeps 
besaß er unumschränkte Gewalt. 
Als Imperator hatte der Cäsar (Kaiser), ein Titel, der ebenso wie der 
Beiname „Augustus" aus alle Nachfolger Octavians überging, den Heerbefehl 
über alle Streitkräfte zu Wasser und zu Lande; als Prineeps war er Vor¬ 
sitzender des Senats. Da Augustus sich auch das Konsulat, die Prätur, 
die Censoren- und Tribunengewalt, sowie die Oberpricsterwürde übertrage» 
ließ, so vereinigte er alle höheren republikanischen Ämter in seiner Person. 
Als'oberster Richter entschied der Kaiser in allen Rechtssachen in letzter 
Instanz, denn jedem römischen Bürger war die Appellativ,: an ihn ge¬ 
stattet. Unter den von ihm neu eingesetzten Ämtern waren die beiden 
wichtigsten 
1. das des Stadtpräfekten (praefectus urbi), der Ruhe und Ordnung 
in der Hauptstadt aufrecht zu erhalten hatte und die Polizei übte,
	        
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