Full text: Handbuch der Geographie für die Jugend

Staatseinkünfte. 3 
ßen Linienschiffe; auf einem großen Linienschiffe sind über 1000 Menschen, 
ünd die Ausrüstung eines einzigen solchen Schiffes kostet Millionen. Kriegs— 
schiffe, welche weniger als 50 Kanonen führen, heißen Fregatten, Galeée— 
ren, Korvetten u. s. w. Eine Anzahl von wenigstens 10 Schiffen heißt 
eine Flotte, eine geringere Anzahl ein Geschwader, und der oberste Be— 
fehlshaber der ganzen Seemacht eines Staates heißt der Admiral. 
Damit auswärtige Feinde nicht schnell im Lande vordringen können, 
hat der Staat Festungen, besonders an den Grenzen. Diese sind mit ho— 
hen Wällen und Mauern und mit breiten und tiefen Gräben umgebene Oer— 
ter, in welchen sich die Kriegsmacht des Staates leichter gegen den Feind ver— 
theidigen kann. 
8. 4. Lehranstalten. 
Jeder gute Staat sorgt für Anstalten zur gehörigen Bildung der Un— 
terthanen. Wo die Unterthanen nicht gut unterrichtet und erzogen werden, da 
können alle Gesetze und Strafen nichts nutzen. 
Die Pfarrschulen heißen Elementarschulen; weil in ihnen nur die 
Elemente (Anfangsgründe) der Wissenschaften gelehrt werden, die auch der 
gemeine Mann inne haben muß, nämlich Religions- und Sittenlehre, Lesen, 
Schreiben Rechnen u. dal. In arözßeren Stadten sind Bürgerschulen, 
Töchterschulen, in denen auch Erdbeschreibung, Naturgeschichte, Naturlehre, 
Weltgeschichte u. dgl. gelehrt wird. Schulen, welche Jünglinge zu Gewerben 
vorbereiten, heißen Gewerbeschulen. Lehrer und Lehrerinnen werden gebil— 
det in Schullehrer-Seminarien. Alle diese Lehranstalten sind noch keine 
gelehrte Schulen. 
Gelehrte Lehranstalten heißen Gymnasien, Universitäten und 
Akademien. Die Gymnasien bereiten zur Universität vor, und in ihnen 
wird besonders das Studium der alten Sprachen getrieben. Auf Universitä— 
ten oder Hochschulen wird besonders Theologie (Gottgelehrtheit), Jurispru— 
denz (Rechtswissenschaft), Medizin (Heilkunde) und Philosophie (Weltweis— 
heit) gelehrt, und diese Fächer heißen die vier Fakulkäten; aber noch viele 
andere Wissenschaften werden auf den Universitkäten vorgeträgen, denn Uni— 
versität heißt Inbegriff aller wissenschaftlichen Gegenstände. Wenn eine hohe 
Lehranstalt nur einzelne hohe Wissenschaften lehrt, so heißt sie eine Akade— 
mie oder Lyceum. 
35. Staatseinkünfte. 
Zur Unterhaltung der Beamten, der Kriegsmacht, der Lehranstalten, 
zur Anlegung guter Ländstraßen, Brücken u. s. ww. muß der Staͤat jährlich 
viel Geld ausgeben. Er muß also auch Einkünfte haben. Diese bezieht er 
aus den Domainen, Regalien, dem Monopol uͤnd den Steuern 
Domainen sind unbewegliche Güter, die dem Staate gehören, z. B. 
Aecker, Holzungen, Wiesen, Mühlen, Fischereien. Der Staat verpachtet sie, 
und zieht aus ihnen den Pachtzins. 
Regalien sind einträgliche Rechte, welche der Staat sich vorbehalten 
hat, z. B. die Posten, die Münze. Kein Bürger darf ohne Erlaubniß eine 
Post anlegen oder Geld prägen. 
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