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anderen Leuten Wein kaufen, um damit die königlichen Pfalzen zu versorgen. Von 
unseren Weinbergen sollen sie uns für uusere Tafel Wein senden. Der Wein, der 
von unseren Gütern als Zins gegeben wird, soll in unsere Keller geschickt werden. 
So viele Landgüter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu be¬ 
stimmen, die Bienen für uusere Wirtschaft zu besorgen. 
In unseren Mühlen sollen sie im Verhältnis zur Größe derselben Hühner und 
Gänse halten, so viel man kann. Auf den Hauptgütern soll man bei unseren 
Scheuern nicht weniger als 100 Hühner und mindestens 30 Ganse halten, auf den 
Hufengütern aber mindestens 50 Hühner und nicht weniger als 12 Gänse. 
Jeder Amtmann soll Jahr für Jahr reichlich Federvieh und Eier an den Hof 
liefern. Und ein jeder Amtmann soll achthaben auf das, was er für unseren Tisch 
zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut ausgeführt und sauber sei. 
Wir wünschen, daß jährlich in der Fastenzeit, am Palmsonntage, nach unserer 
Verordnung das Geld von unserem Wirtschaftsertrage, nachdem wir die Rech¬ 
nungen von dem laufenden Jahre durchgesehen haben, eingezahlt werde. 
Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß, was die Leute mit ihren 
Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, einge¬ 
salzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Käse, Butter, Malz, Bier, Met, 
Honig, Wachs, Mehl, alles mit der größten Reinlichkeit hergestellt und bereitet werde. 
Unsere Wälder und Forsten sollen gut in Obacht genommen werden. Wo ein 
Platz zum Ausroden ist, rode man aus und dulde nicht, daß Felder sich bewalden, 
und wo Wald sein soll, da dulde mau nicht, daß er zu sehr behauen und verwüstet 
werde. Und unser Wild im Walde sollen sie gut besorgen, desgleichen Falken uud 
Sperber zu unserem Gebrauche hegen, auch den Zins für die Mast sorgsam ein¬ 
fordern. Ferner sollen die Amtleute, wenn sie die Schweine zur Mast in den Wald 
schicken, oder unsere Meier oder deren Leute den Zins zu gutem Beispiele zuerst 
geben, damit alsdann auch die andern Leute den Zins vollständig zahlen. 
Sie sollen auch gemästete Gänse und Hühner zu unserem Gebrauche jederzeit 
bereit und reichlich vorrätig haben, daß sie an uns geschickt werden können. -Und 
wir wollen, daß sie die Hühner und Eier, welche die Knechte und Hörigen abgeben, 
alljährlich vereinnahmen uud, wenn wir ihrer nicht bedürfen, sie verkaufen. 
Ein jeber Amtmann soll auf unseren Landgütern einzelne edle Vögel, Pfauen, 
Fasanen, Enten, Tauben, Rebhühner, Turteltauben, um bes Schmuckes willen 
halten. 
Auf jebem Gute sollen innerhalb des Wohnraurnes sich befinden Bettstellen, 
Pfühle, Federbetten, Bettleinen und Tücher für Tische und Bänke, Gefäße von 
Kupfer, daun Blei, Eisen, Holz, Feuerböcke, Ketten, Kesselhaken, Äxte, Beile, Bohrer 
uud all dergleichen Geräte, so daß man nicht nötig hat, sie anderswoher holen zu 
lassen und zu borgen. Und das Eisenzeug, welches man im Kriege braucht, sollen 
sie in Verwahrsam haben, damit es sich gut hält, und sobald man aus dem Kriege 
zurückkehrt, soll man es wieder verwahren. 
In unsern Weiberhäusern sollen sie der Bestimmung nach den Stoff zur Arbeit
	        
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