Full text: Germanien in den ersten Jahrhunderten seines geschichtlichen Lebens

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erst auf dem Boden der Provinzen selbst der römische Einfluß 
den Raum zu einer bedeutungsvolleren Entfaltung." 
Kriegswesen und Gefolgschaften. 
Jeder waffenfähige Mann war kriegspflichtig; nur Alter 
und Geschlecht befreite vom Felddienst; oft mag sieb die Volks¬ 
versammlung zum Heerlager umgewandelt haben. In ein¬ 
facher Rüstung, einen kleinen Schild von Holz oder Weiden- 
geflechl und mit Farben bemalt in der Hand, zogen die 
Gaugenossen zur Schlacht aus, unter Feldzeichen mit Thier- 
bildern, die in den Tagen des Friedens in heiligen Hainen 
aufbewahrt wurden, und geführt von dem Herzog und den 
Gau- und Centgrafen. Nach Cäsar hatten diese Macht über 
Leben und Tod, nach Tacitus stand das Strasrecht im Heer 
allein den Priestern zu, die es gleichsam auf Befehl des Kriegs¬ 
gottes vollzogen. Daß Frauen und Kinder dem Heere gefolgt 
seien, gehörte sicherlich zu den Ausnahmen und mag bei solchen 
Kriegen stattgefunden haben, die zugleich mit einer Auswan¬ 
derung des ganzen Volkes verbanden waren, oder wo man sich 
vor dem eindringenden Feind schützen mußte. Dann allerdings 
war ihre Anwesenheit dem Manne ein Sporn zur Tapferkeit 
und zum Sieg. Wie Tacitus berichtet, wurden die einzelnen 
Rotten gebildet durch die Glieder einer Familie, durch Ver¬ 
wandte und Nachbarn. Der Grundherr stand an der Spitze 
seiner Liten und Lassen, der Aelteste des Geschlechts an der 
Spitze seiner Söhne, Brüder und Angehörigen. Der Schlacht¬ 
gesang, begleitet von Hörnerklang und von Schlägen aus die 
Schilde, glich einem wilden Meeresgetose, wenn die sturmge¬ 
peitschten Wellen an der Brandung anprallen; um den Ton 
noeb furchtbarer zu machen, pflegten die Krieger den Schild 
vor den Mund zu halten, und je voller die Töne klangen, 
desto sicherer erwarteten sie den Sieg. Von dem Volksstamme 
der Arier meldet der Geschichtsschreiber ferner, daß sie mit
	        
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