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erst auf dem Boden der Provinzen selbst der römische Einfluß
den Raum zu einer bedeutungsvolleren Entfaltung."
Kriegswesen und Gefolgschaften.
Jeder waffenfähige Mann war kriegspflichtig; nur Alter
und Geschlecht befreite vom Felddienst; oft mag sieb die Volks¬
versammlung zum Heerlager umgewandelt haben. In ein¬
facher Rüstung, einen kleinen Schild von Holz oder Weiden-
geflechl und mit Farben bemalt in der Hand, zogen die
Gaugenossen zur Schlacht aus, unter Feldzeichen mit Thier-
bildern, die in den Tagen des Friedens in heiligen Hainen
aufbewahrt wurden, und geführt von dem Herzog und den
Gau- und Centgrafen. Nach Cäsar hatten diese Macht über
Leben und Tod, nach Tacitus stand das Strasrecht im Heer
allein den Priestern zu, die es gleichsam auf Befehl des Kriegs¬
gottes vollzogen. Daß Frauen und Kinder dem Heere gefolgt
seien, gehörte sicherlich zu den Ausnahmen und mag bei solchen
Kriegen stattgefunden haben, die zugleich mit einer Auswan¬
derung des ganzen Volkes verbanden waren, oder wo man sich
vor dem eindringenden Feind schützen mußte. Dann allerdings
war ihre Anwesenheit dem Manne ein Sporn zur Tapferkeit
und zum Sieg. Wie Tacitus berichtet, wurden die einzelnen
Rotten gebildet durch die Glieder einer Familie, durch Ver¬
wandte und Nachbarn. Der Grundherr stand an der Spitze
seiner Liten und Lassen, der Aelteste des Geschlechts an der
Spitze seiner Söhne, Brüder und Angehörigen. Der Schlacht¬
gesang, begleitet von Hörnerklang und von Schlägen aus die
Schilde, glich einem wilden Meeresgetose, wenn die sturmge¬
peitschten Wellen an der Brandung anprallen; um den Ton
noeb furchtbarer zu machen, pflegten die Krieger den Schild
vor den Mund zu halten, und je voller die Töne klangen,
desto sicherer erwarteten sie den Sieg. Von dem Volksstamme
der Arier meldet der Geschichtsschreiber ferner, daß sie mit