Bei seiner Trennung vom Frankenreich.
gebene Beispiel auch hierher zurück, und so bildete sich die Herzogs¬
gewalt allmählich überall wieder aus.
Die Herzoge waren eigentlich Beamte des Königs; allein sie er¬
schienen zugleich als Führer und Vertreter ihres Stammes, und dies
gab thuen eine gewisse Unabhängigkeit.
Jedes Herzogtum zerfiel wieder in Gaue oder Grafschaften.
Der Gras hatte als richterlicher und militärischer Vorgesetzter des
Gaues eine ziemlich umfassende Gewalt über seine Gaugenossen; außer¬
dem besaß er als großer Grundherr, was er säst immer war
(sei es durch eigenen Grundbesitz oder durch sein „Amtslehen'),.eine
Anzahl von Vasallen, verfügte daher ebenfalls (wenn auch nicht im
gleichen Umfange wie der Herzog) über eine nicht unbedeutende ma¬
terielle und moralische Macht.
Neben den gewöhnlichen Grafen gab es auch Markgrafen, Grenz¬
wächter des Reichs; sie übten die gräfliche Gewalt in größerem Um¬
fange und mit ausgedehnterer Selbständigkeit, weil sie öfter in die
Lage kamen, rasch und auf eigene Verantwortlichkeit handeln zu
müssen.
Innerhalb der Herzogtümer und der Grafschaften finden wir
nun aber noch eine andre Art von Gebieten, das sind die geistlichen:
Erzbistümer, Bistümer, Abteien. Schon unter den Merovingern
waren die Bistümer Mainz, Köln, Trier «die später zu Erzbistümern
erhoben wurden), Worms, Speier, Konstanz, Straßburg entstanden.
Unter Pipin dem Kurzen waren Basel, Pasfau, Salzburg, Regens¬
burg, Würzburg, Erfurt, Eichstädt, Freisingen, unter Karl dem Großen
Minden, Münster, Osnabrück, Paderborn, Halberstadt, Hildesheim,
Bremen, Verden hinzugekommen. Die meisten dieser geistlichen Ge¬
biete waren der Gerichtbarkeit der Grasen entzogen und hatten eigene
Gerichtsbarkeit. Man nannte dies die „Immunität". Sie führten
auch die Mannschaft ihres Sprengels auf eigene Hand dem Herzog
und dem König zu. Sie waren ebenfalls in der Regel Senioren
und von einem Kreise von Vasallen umgeben.
So gab es bereits eine sehr zahlreiche Klasse weltlicher und
geistlicher Großen mit einem ausgedehnten Grundbesitz, einem
weitreichenden Einfluß auf die Masse der Bevölkerung uud einem
mehr oder weniger großen Maße von Selbständigkeit. Durch
hreu Lehenseid waren sie dem König, als oberstem Lehens¬
herrn, zum Gehorsam und zur Treue verpflichtet; allein eine andere
Macht, als diese moralische, hatte der König über sie kaum. Zwar
gebot auch er über eine Anzahl von Vasallen oder „Getreuen"; dagegen