222 —
545. Welches war die Eigenart des Heerwesens im XVIII. Jahrhundert?
1. Der Wert des Heeres sollte durch die Einführung der Riesen-
garde erhöht werden: man glaubte an eine besondere
Wirksamkeit des Angriffes solcher Riesensoldaten [328].
2. Die Zucht des Heeres wurde durch oft grausame
Strenge aufrecht erhalten [333].
3. Das Ansehen des Heeres wurde durch den Übergang
zum W e r b e w e s e n stark beeinträchtigt [390],
4. Die Leistungsfähigkeit und Stärke der Heere
wurde vergrößert [391]:
a) den Grundstock der Heere bildeten Landeskinder,
b) das Festungs wesen war vervollkommnet wor¬
den,
c) die Schlachtordnung war merklich verbessert
worden.
5. Die F e 1 d t ü c h t i g k e i t des Heeres wußte Friedrich II.
durch große Feld m a n ö v e r und strenge Inspek¬
tionen zu erhalten [435, 436].
4. Ständewesen.
a) Ständewesen im allgemeinen.
546. Woraus erklärt sich die Heranziehung der Stände zur Landesregierung?
1. Durch die Begründung der Territorialherrschaf¬
ten wurden reichsunmittelbare, unabhängige Stände mit
in deren Machtbereich einbezogen: ihre bisherige Selbst¬
ständigkeit ließ Anteilnahme an der Regierung
natürlich erscheinen.
2. Durch die Unabhängigkeit der Territorialherrschaften
vom Reiche wurde die Errichtung eignerHeere, eigne r
Beamtenschaft und eignerVerwaltung zur Not¬
wendigkeit: ihre allgemeine soziale und politische
Bedeutung ließ eine angemessene Berücksichtigung-
geboten erscheinen.
3. Durch Erbstreitigkeiten bei Thronwechseln oder durch
Geldmangel [I, 457] oft infolge Leichtsinns und Ver¬
schwendungssucht einzelner Fürsten oder auch in Kriegszeiten
wurden außergewöhnliche Steuerbewilligungen
nötig: ihr besonderer sozialer Wert ließ dann eine Ver¬
bindung mit ihnen unerläßlich erscheinen:
a) mit den Adligen (Rittern) wegen ihrer militärischen
Bedeutung,
b) mit den Städten wegen ihrer bedeutenden Geldmittel,
c) mit der Geistlichkeit wegen ihres oft bedeuten¬
den Grundbesitzes.