Full text: Geschichte der neueren Zeit (Teil 2)

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b) die deutschen Fürsten und Stände hatten ihre Ver¬ 
hältnisse unter völliger Auslassung des Papstes 
geregelt, 
c) das deutsche Volk hatte von der Einberufung eines 
Konzils selbst Abstand genommen. 
2. In wenigen Jahrzehnten waren bisherige Grundbe¬ 
griffe gestürzt worden: 
a) die erhabenste Pflicht und das vornehmste Recht des 
Reiches war bisher der Schutz der allmächtigen 
Kirche: das evangelische Bekenntnis widersprach ihr 
von Grund aus, 
b) das römische Reich und der römische Kaiser¬ 
titel bestanden noch: es war aber fast nichts davon ge¬ 
blieben als der leere Begriff als Zeuge der Ver¬ 
gangenheit. 
98. Inwiefern war das zu Augsburg geschaffene Friedens werk ein recht 
unvollkommenes ? 
Die Protestanten hatten nicht die vollständige Frei¬ 
gabe der Religion erhalten: 
1. Die Freiheit des Bekenntnisses blieb auf die Obrig¬ 
keiten beschränkt. 
2. Der „geistliche Vorbehalt“ kürzte dieses Recht noch 
durch Ausschluß der geistlichen Obrigkeiten. 
3. Der von Ferdinand erwirkte Nebenabschied zur Sicherung 
der religiösen Freiheit protestantischer Untertanen geist¬ 
licher Gebiete war wertlos, da er weder in den Reichs¬ 
abschied aufgenommen noch dem Kammerge¬ 
richte übergeben war. 
99. Inwiefern war der Anspruch auf den geistlichen Vorbehalt geschicht¬ 
lich unbegründet? 
1. Die alten Kaiser hatten die Kirche nicht allein aus Frömmigkeit, 
sondern auch zu weltlichen Zwecken gefördert [I, 233, 
234]. 
2. Die der Kirche aus Reichsgut im Interesse des Reiches 
verliehenen Rechte und Besitzungen blieben dem Reiche 
jederzeit pflichtig. 
3. Der vom Reiche zugelassene Bruch mit der Vergangen¬ 
heit in religiöser Hinsicht hätte demnach billigerweise 
auch auf das geistliche Gut ausgedehnt werden müssen. 
g) Wirkungen und Bedeutung der Reformation. 
100. Inwiefern war das Reich zu einer starken außerdeutschen Politik 
unfähig? 
1. Es fehlte eine einheitliche Vertretung dem Auslande 
gegenüber: eine selbständige Reichsgewalt gab es 
lange schon nicht mehr.
	        
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