— 331 —
und Flechtindustrie, für die chemische und Droguen-Judustrie, für
die Leder- und Rauchwarenindustrie, für die Kantschukiudustrie
entnehmen, und bezeichne die Länder der Herkunft dieser Roh-
stoffe näher!
c) Der Handel.
Der Binnenhandel des Reiches und seine Verkehrsmittel.
§ 283. Das deutsche Reich bildet mit Ausnahme der Freihafengebiete
von Hamburg und Bremen und Helgolands ein Zollgebiet, innerhalb dessen
der Warenaustausch zollfrei vor sich geht. Der Binnenhandel bezweckt den
Austausch der Güter zwischen den einzelnen Landschaften des Reiches. Die
fast ausschließlich Ackerbau und Viehzucht treibenden Gegenden (Oldenburg,
der Norden Hannovers, Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Pommern, Posen,
West- uud Ostpreußen und das Alpenvorland) müssen Jndustrieerzeuguisse und
Brennmaterial aus den Jndnstrlebezirken und den Bergbau treibenden Gegenden
eintauschen. Judustriereiche, aber kohlen- und erzarme Gegenden (Württemberg,
Baden, Großherzogtum Hessen, Elsaß-Lothringen) erhalten von den Nachbar-
ländern Kohlen, während sie ihren Bedarf von Lebensmitteln zum größten
Teil selbst erzeugen. Kohlen-, erz- und industriereiche Landschaften (Rhein-
land, südl. Westfalen, thüringische Staaten) bedürfen der Einfuhr von Lebens-
Mitteln, während manche Gegenden (bayerische Pfalz, Anhalt, Provinz und
Königreich Sachsen, Schlesien) zugleich fruchtbaren Boden, erz- und kohlenreiche
Tiefen und hoch entwickelte Industrie besitzen und sich handelnd mit dem Aus-
tausch der Produkte ärmerer Gegeuden befassen können. Dieser Austausch er-
folgt auf Land- uud Wasserwegen. Erstereu folgen auch zahlreiche Bahnlinieu. —
Haupthaudelsplätze für den Binnenverkehr sind Berlin, Leipzig, Frank-
snrt a. M. und Köln; ihnen stehen an Bedeutung zunächst in Norddeutsch-
land Breslau, Magdeburg, Frankfurt a. O. und Braunschweig, in Süddeutsch-
laud Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Stuttgart, Mainz, Mannheim, Straß-
bürg und Mülhausen. Die wichtigsten Geldplätze sind Berlin, Hamburg,
Bremen, Leipzig, Frankfurt a. M. und Augsburg.
§ 284. Deutschland hat nächst Rußland die größte Gesamtlänge der
Wasserstraßen (25347 km) aufzuweisen, steht an Kanälen jedoch hinter
Frankreich nnd Großbritannien bedeutend zurück. Es lassen sich zwei große
Schiffahrtsgebiete mit ihren Fluß- und Kanalverzweigungen unterscheiden:
1. Das Rhein-Donangebiet und
2. Das Elb-OdergebietiuVerbiudung mit der unteren Weichsel.
Das erstere beherrscht den gesamten W. und S., das letztere den 0. und N.
des deutschen Reiches. Für den Norden sind noch zwei kleinere Gebiete von
Wichtigkeit: die Flußgebiete der Ems, Weser und Eider (Nordostseekanal)
und des Pregel und Niemen.