Altdeutsche Handwerker. 3 
Bischöfe, welche bis dahin treue Anhänger des Kaisers gewesen waren, auf 
die Seite des Papstes übergingen, fielen die Städte unvermutet von ihnen 
ab und ergriffen die Partei des Kaisers. Von diesem Augenblicke au habeil 
sie, einzelne seltene Ausnahmefälle abgerechnet, allezeit am Reich gehalten 
und mit ihrer ganzen Kraft die Sache des Kaisers gegen die Kirche und 
die Fürsten verfochten. Gleich die ersten Heere, mit denen Heinrich gegen 
die aufrührerischen Sachsen ins Feld rückte, bestanden vorzugsweise aus 
Kaufleuten und Handwerkern; nie hat eine Stadt in Zeiten der Gefahr 
den Kaiser verlassen. Es war freilich zunächst nur Politik und Interesse, 
was die Städte auf seine Seite trieb, allein die ausharrende Treue, welche 
sie dabei an den Tag legten, selbst da, wo nichts mehr zu hoffen war, 
zeigt doch, daß sie uicht bloß die wirtschaftliche, sondern auch die sittliche 
Kraft unseres Volkes gesteigert haben. Der Kaiser suchte dafür fo viel er 
konnte ihr Aufkommen zu befördern und beschenkte sie mit Freiheiten und 
Rechten; das erste, was er für sie that, bestand gerade in der Abschaffung 
der hofrechtlichen Lasten, vor allem der härtesten, des sogenannten Sterb¬ 
falls oder Anteils. Als Hörige, die auf fremdem Boden faßen, konnten 
die Handwerker ursprünglich kein eigenes Vermögen haben, nach ihrem Tode 
fiel daher von Rechts wegen der Nachlaß an den Herrn. Doch wurde es 
früh allgemeine Sitte, den Übergang anf die Erben zu gestatten und nur 
einen Teil der Habe zu fordern: das war das Anteil oder Sterbfallsrecht, 
eine Quote des Nachlasses, womit die Hörigen die Erbschaft von dem Herrn 
loskauften. Auf dem Lande, wo die Handwerker auf Kosten des Herrn 
lebten, hatte die Abgabe guten Grund gehabt; in den Städten, als sie von 
ihrem Erwerbe zu leben anfingen, wurde sie unbillig und drückend. Es war 
nicht die Abgabe allem, die als Druck empfunden wurde, weit übler war 
es, daß sie den Fleiß und Arbeitseifer lähmte, denn je mehr sich der Er¬ 
werb vergrößerte, desto höher stieg der Gewinn des Herrn. Der mäch¬ 
tigste Sporn zur Anstrengung und Sparsamkeit liegt in der Aussicht, daß 
die Früchte einst den Kindern zu gut kommen. Heinrich V. hob nun, zu¬ 
nächst in den Städten Worms und Speier, den alten Stammsitzen seines 
Geschlechts, die am ersten sür den Kaiser aufgestanden waren und das Zeichen 
zur allgemeinen Erhebung gegeben hatten, das Anteil sowie andere Rechte 
der Hörigkeit oder Vogtei auf; merkwürdigerweise ohne Entschädigung, weil 
ein Herkommen, das Armut zur unausbleiblichen Folge habe, abscheulich und 
gottlos sei. Ungeschmälert sollte fortan das Vermögen auf die Kinder, und 
im Falle kinderloser Ehe auf die nächsten Erben übergehen; damit ja kein 
Zweifel oder Irrtum entstehe, wurde das Erbrecht gleich mit bestimmt. Die 
Herren wollten zwar die Abgabe in milderer Forin aufrecht halten, indem 
sie aus der Erbschaft das beste Stück Vieh oder bei Frauen das beste Ge¬ 
wand wegnahmen, allein Friedrich I. gab neue Privilegien und gewährte 
beiden Städten auch die Freiheit vom Besthaupt und Gewandrecht. 
Außer dem Buteil war es noch eine andere Beschwerde, über welche die 
Handwerker Klage führten und die von Heinrich V. ebenfalls abgestellt wurde.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.