Erstes Kapitel:
Fröhliche Lindheit.
Wicht zu allen Zeiten bildeten die wölfischen Lande im
nordwestlichen Deutschland ein so einheitliches Ganzes,
wie in den letzten Regierungsjahren des ruhmreichen, jetzt
aber aus der Reihe der regierenden Fürsten des neuen
deutschen Reiches ausgeschiedenen Geschlechtes der Welfen.
Abgesehen von der älteren Linie des Hauses Braunschweig-
Lüneburg, welcher die Herzöge von Braunschweig ent¬
stammten, und welche mit dem Tode des letzten Herzogs,
Wilhelm, am 18. Oktober 1884 erloschen ist, teilte sich
noch in der Mitte und am Ende des siebenzehnten Jahr¬
hunderts die jüngere Linie dieses Hauses in die Zweige
Hannover-Kalenberg und Lüneburg-Celle. Das Fürstentum
Osnabrück gehörte damals nur insofern zu den welsischen
Landen, als hier die eigenartige Einrichtung getroffen
war, daß einem katholischen Bischof jedesmal ein evan¬
gelischer folgen sollte, der aus dem Hause Braunschweig-
Lüneburg stammen mußte. Eine Vereinigung der verschie¬
denen Lande der jüngeren welsischen Linie unter einem
Herrscher fand erst im Jahre 1705 statt, als die Linie
Lüneburg-Celle im Mannesstamme ausstarb und nun
alle welsischen Lande, mit Ausnahme der das Herzog¬
tum Braunschweig bildenden, unter dem Kurfürstentum
Hannover vereinigt wurden.
Ums Jahr 1660 beherrschten die beiden Brüder
Georg Wilhelm von Lünebnrg-Celle und Ernst August von
Hannover-Kalenberg die Lande der jüngeren welsischen Linie.
Letzterer bekleidete zugleich die Würde eines evangelischen
Bischofs von Osnabrück, und hielt in den ersten Jahren
Tiemaiin, Die Burgfrau von Ahlden. 1